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Wie grün ist dein Hoodie wirklich?

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Volontär · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
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24.09.2026
3 Min.

Ab 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltwerbung. Firmen müssen pauschale Versprechen wie „umweltfreundlich“ an hohe Nachweisanforderungen knüpfen. Österreich räumt älteren Waren allerdings eine Übergangsregelung ein, die den Schutz beim Einkauf einschränkt.

Wie umweltfreundlich ein Hoodie ist, verrät sein Aussehen kaum. Neue EU-Regeln sollen dafür sorgen, dass hinter grünen Werbeversprechen auch überprüfbare Umweltleistungen stehen. (Foto: Min An)

Ein Hoodie gefällt, die Größe passt, am Anhänger steht „umweltfreundlich“. Wer für Kleidung spart, möchte vielleicht auch wissen, unter welchen Bedingungen sie entsteht. Doch das Wort verrät wenig: Geht es um die Baumwolle, das Färben, den Transport oder bloß um die Verpackung?

Solche Fragen stehen hinter den neuen Regeln gegen Greenwashing. Damit bezeichnet die Wirtschaftskammer Österreich Werbung, die Produkte oder Unternehmen umweltfreundlicher erscheinen lässt, als sie tatsächlich sind. Die EU-Richtlinie mit dem Kürzel EmpCo soll solche Versprechen begrenzen. Ab diesem Sonntag greifen die neuen Vorgaben auch in Österreich.

Kurz vor dem Start warnt Rainer Trefelik, Handelsobmann der Wirtschaftskammer Österreich, vor Problemen bei der Anwendung. „Die neuen, verschärften Regelungen überfordern aber viele Handelsbetriebe, da Abgrenzungen oft nicht eindeutig sind“, erklärt er in einer Mitteilung vom 16. September. Für Käufer*innen geht es um eine ebenso praktische Frage: Was können wir dem Etikett künftig glauben?

Ein Wort braucht mehr als ein gutes Gefühl

Für allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ brauchen Unternehmen künftig eine anerkannte hervorragende Umweltleistung. Als Grundlage kommen etwa die Anforderungen des EU-Umweltzeichens infrage. Ein selbst verfasstes Lob auf die eigene Produktion reicht dafür nicht.

Konkrete Angaben lassen sich leichter überprüfen. Ein Hersteller kann beispielsweise den belegbaren Anteil recycelter Fasern im Stoff nennen. So erfahren wir, welchen Vorteil er tatsächlich meint. Auch diese Aussage muss stimmen und darf durch ihre Darstellung keinen falschen Eindruck erzeugen.

Der Rat der Europäischen Union nennt dazu ein anschauliches Beispiel: Ein Unternehmen bewirbt ein Produkt als aus recyceltem Material hergestellt, obwohl nur die Verpackung diese Eigenschaft besitzt. Die neuen Regeln untersagen solche Aussagen über das gesamte Produkt, wenn der Vorteil bloß einen Teil betrifft. Beim Hoodie lohnt deshalb die Frage, ob das Versprechen den Stoff oder den Karton meint.

Auch das kleine Siegel muss etwas können

Ein grünes Blatt neben dem Preis kann wie eine Auszeichnung wirken. Ob dahinter eine unabhängige Prüfung steckt, lässt sich am Aussehen kaum erkennen. Künftig dürfen Unternehmen Nachhaltigkeitssiegel verwenden, wenn eine staatliche Stelle sie festgelegt hat oder ein Zertifizierungssystem dahintersteht.

Für solche Systeme gelten Anforderungen an Transparenz und unabhängige Kontrolle. Ein hübsches Symbol aus der eigenen Werbeabteilung ersetzt diese Prüfung nicht. Das betrifft auch Siegel, die soziale Eigenschaften wie faire Arbeitsbedingungen hervorheben.

Wie unübersichtlich die Ausgangslage ist, zeigt eine frühere Bestandsaufnahme der Europäischen Kommission: Sie führt 230 Nachhaltigkeitslabels in der EU an. Bei der Hälfte der untersuchten grünen Labels fällt die Überprüfung schwach aus oder fehlt. Ein zusätzliches Zeichen am Anhänger kann also ebenso neue Fragen aufwerfen wie Antworten liefern.

Unterschiedliche Zeichen stehen weiterhin für unterschiedliche Anforderungen. Wer sich für ein bestimmtes Versprechen entscheidet, braucht deshalb auch eine verständliche Erklärung dazu.

Klimaneutral durch eine Zahlung?

Eine weitere Änderung betrifft Produktwerbung mit Klimaausgleich. Unternehmen dürfen einem Produkt künftig keine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung zuschreiben, wenn sie diese Behauptung auf die Kompensation von Treibhausgasen stützen.

Zur Veranschaulichung: Ein Hersteller verursacht bei der Produktion Emissionen und kauft dafür CO₂-Zertifikate zur Unterstützung von Klimaprojekten andernorts. Daraus darf er künftig kein „klimaneutral“-Versprechen für den Hoodie ableiten. Die tatsächlichen Auswirkungen des Produkts entlang seiner Herstellung und Nutzung bleiben entscheidend.

Weniger Emissionen bei der Produktion und ein finanzierter Ausgleich sind zwei verschiedene Dinge. Das einzelne Wort auf dem Anhänger kann diesen Unterschied verdecken.

Österreich lässt alten Waren Zeit

Beim Start gibt es allerdings einen Haken. Österreich sieht für Altbestände eine dreijährige Übergangsregelung vor. In diesem Zeitraum lassen sich zivilrechtliche Ansprüche wegen Verstößen gegen die neuen Bestimmungen bei Waren nur durchsetzen, wenn diese nach dem 27. September 2026 erstmals in Verkehr kamen. Die Wirtschaftskammer Österreich erläutert diese Einschränkung in ihren Informationen zur Gesetzesänderung.

Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentinnenpolitik der Arbeiterkammer Wien, kritisierte die Ausnahme bereits im Juli. Käuferinnen und Verbraucherschutzorganisationen könnten den Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens meist kaum überprüfen. Das erschwere das Vorgehen gegen unzulässige Umweltversprechen.

Der Stichtag verspricht deshalb mehr Klarheit, während ältere Etiketten weiter Fragen aufwerfen können. Auch die neuen Regeln zur Werbung ändern für sich genommen weder den Stoff noch die Herstellung eines Kleidungsstücks. Sie setzen bei dem an, was Unternehmen darüber behaupten.

Wer den Hoodie in der Hand hält, sieht Größe, Material und Preis. Wann das Stück erstmals auf den Markt kam, steht gewöhnlich auf keinem dieser Anhänger.


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