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Wie ein Sommerjob zum Alptraum werden kann

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Redakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
26.07.2026
3 Min.

Zehntausende Schülerinnen und Schüler verdienen diesen Sommer ihr erstes eigenes Geld. Doch viele kennen ihre Rechte kaum: Laut einer Studie im Auftrag der Arbeiterkammer wollen 89 Prozent über ihre Rechte im Ferialjob informiert werden, nur 11 Prozent sagen, dass sie alle nötigen Informationen haben. Genau diese Lücke nutzen manche Betriebe aus.

Erst lesen, dann unterschreiben: Beim Ferialjob entscheidet oft der Arbeitsvertrag darüber, ob am Ende der volle Lohn am Konto landet. (Foto: OleksandrPidvalnyi)

Der erste Arbeitstag beginnt für viele Ferialjobberinnen und Ferialjobber gleich: ein kurzes Kennenlernen, eine Unterschrift auf einem Zettel, den kaum jemand durchliest, und dann ab ins Lager, an die Kassa oder in die Küche. Was in diesem Moment unterschrieben wird, entscheidet aber mit, ob am Ende des Sommers der volle Lohn am Konto landet - oder eben nicht.

Ein Sommerjob, der zum Albtraum wurde

Wie schnell aus einem vielversprechenden Ferialjob eine bittere Erfahrung werden kann, zeigt der Fall von Julijana aus Kärnten, den der Österreichische Gewerkschaftsbund öffentlich gemacht hat. Die junge Frau hatte sich als Kellnerin in einem Gasthaus beworben, der Chef wirkte beim Bewerbungsgespräch laut ihrer Schilderung sympathisch und verständnisvoll, sogar Wünsche bei den Arbeitszeiten waren angeblich kein Problem. „Er hat mich gebeten, als Abwäscherin einzuspringen, bis er jemanden neuen findet“, erzählt Julijana im Interview mit dem ÖGB. Gekommen ist niemand, aus dem Kellnerinnenjob wurde ein Sommer am Spülbecken. Laut ÖGB ist ihr Fall kein Einzelfall, sondern ein typisches Muster: mündliche Zusagen, die nach Jobbeginn nichts mehr wert sind.

Dieselben Rechte wie alle anderen

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Ein Ferialjob ist laut Arbeiterkammer ein ganz normales, befristetes Arbeitsverhältnis, für das dieselben Regeln gelten wie für alle Beschäftigten. Das bedeutet: Bezahlung nach Kollektivvertrag, Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn und pro Monat zwei erworbene Urlaubstage. Für Jugendliche unter 18 gelten zusätzliche Schutzbestimmungen. „Jugendliche dürfen nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten, Überstunden sind grundsätzlich verboten“, erklärt Philipp Ovszenik, Bundesjugendsekretär der Österreichischen Gewerkschaftsjugend. Ab viereinhalb Stunden Arbeit steht Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu. Ovszenik empfiehlt zudem, immer auf einen Dienstzettel zu bestehen, auch bei Jobs unter einem Monat, denn darauf müssen Tätigkeit, Arbeitszeit und Bezahlung schwarz auf weiß festgehalten sein.

Die Falle im Kleingedruckten

Besonders tückisch sind Verzichtserklärungen, die sich laut Arbeiterkammer immer wieder im Kleingedruckten von Endabrechnungen oder Verträgen verstecken. Wer voreilig unterschreibt, verzichtet damit womöglich auf das Geld für geleistete Überstunden oder andere offene Ansprüche. Die AK rät deshalb, Verträge vor der Unterschrift prüfen zu lassen und die eigenen Arbeitszeiten selbst mitzuschreiben, am besten täglich mit Beginn, Ende und Pausen. Auch beim Thema Praktikum ist Vorsicht geboten. „Wichtig ist nicht, was im Vertrag steht, sondern was gelebt wird. Und wenn ich in einen Betrieb integriert bin, am Dienstplan stehe und vorgegebene Arbeitszeiten habe, die auch kontrolliert werden, kann nicht die Rede von einem Ausbildungsverhältnis sein“, sagt Philipp Brokes von der Arbeiterkammer Wien. Wer also offiziell ein unbezahltes Praktikum absolviert, in Wahrheit aber ganz normal mitarbeitet, hat Anspruch auf Bezahlung nach Kollektivvertrag.

Geld zurück vom Finanzamt

Ein Punkt, den viele Ferialjobberinnen und Ferialjobber übersehen, betrifft die Steuer. Wer über das Jahr gerechnet weniger als 14.769 Euro verdient, ist laut Arbeiterkammer 2026 gar nicht lohnsteuerpflichtig. Wurde trotzdem Lohnsteuer abgezogen, was bei gut bezahlten Sommerjobs durchaus passiert, lässt sich das Geld mit der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zurückholen, und zwar bis zu fünf Jahre rückwirkend. Auch die Familienbeihilfe bleibt für Schülerinnen und Schüler unter 19 Jahren unabhängig vom Verdienst erhalten. Wer nach dem Job keine Endabrechnung bekommt oder das Gefühl hat, dass Geld fehlt, kann sich kostenlos an die Arbeiterkammer oder die zuständige Gewerkschaft wenden, die Ansprüche notfalls auch einklagen.

Der Zettel vom ersten Tag

Am Ende entscheidet oft genau jener Moment vom ersten Arbeitstag, der so nebensächlich wirkt: die Unterschrift unter einen Vertrag, den niemand gelesen hat. Wer sich die fünf Minuten nimmt, das Papier durchzugehen, die eigenen Stunden notiert und bei Unklarheiten nachfragt, verdient in diesem Sommer nicht nur Geld, sondern lernt nebenbei etwas, das in keinem Schulbuch steht - nämlich, dass Rechte nur dem etwas nützen, der sie auch kennt.


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