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Suspendiert, aber mit Stundenplan

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Volontär · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
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23.09.2026
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Im Schuljahr 2025/26 zählte Österreich 2.440 Suspendierungen, 253 mehr als im Jahr davor. Seit September gilt bei längeren Ausschlüssen eine verpflichtende Begleitung. Sie soll Schüler*innen beim Lernen und bei der Rückkehr in die Klasse helfen.

Leere Plätze im Klassenzimmer: Im Schuljahr 2025/26 wurden österreichweit 2.440 Suspendierungen ausgesprochen. Seit September soll eine verpflichtende Begleitung den Weg zurück in die Klasse erleichtern. (Foto: Ali Ahmad Danesh)

Die Zahl der Suspendierungen an Österreichs Schulen steigt weiter. Im vergangenen Schuljahr zählte das Bildungsministerium 2.440 Fälle. Ein Jahr davor waren es 2.187. Hinter einem Fall steht allerdings nicht immer eine andere Person: Wer mehrfach suspendiert wird, taucht auch mehrfach in der Statistik auf.

Seit 1. September gelten neue Regeln: Dauert eine Suspendierung mindestens vier Tage, erhält die betroffene Person einen individuellen Förderplan und nimmt grundsätzlich acht bis 20 Stunden pro Woche an einer Begleitung teil. So soll sie während des Ausschlusses weiterlernen, den Vorfall aufarbeiten und sich auf die Rückkehr in die Schule vorbereiten.

Was eine Suspendierung bedeutet

Bei einer Suspendierung darf eine Schülerin oder ein Schüler vorübergehend nicht in den regulären Unterricht. Die Schule greift zu dieser Maßnahme, wenn eine akute Gefahr besteht, etwa nach einem körperlichen Angriff oder einer ernsthaften Drohung. Die Schulleitung stellt den Antrag; die zuständige Schulbehörde entscheidet. Eine Suspendierung dauert höchstens vier Wochen. Während eines Ausschlussverfahrens kann die Behörde sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal um bis zu zwei Wochen verlängern.

Der vorübergehende Ausschluss soll andere an der Schule schützen. Bisher hing es vom Bundesland ab, welche Begleitung die betroffene Person in dieser Zeit bekam. Die Steiermark bietet sie seit dem Schuljahr 2024/25 an, Wien seit Oktober 2025. Jetzt gilt eine bundesweite Pflicht für längere Suspendierungen.

Lernen und Gespräche statt freier Tage

Der Förderplan legt fest, welche Aufgaben, Gespräche und Unterstützungsangebote zu einer Person passen. Die eigene Schule stellt Lernstoff bereit. Während der Begleitung bearbeiten die Schüler*innen dieses Lernpaket und nehmen an Unterrichtseinheiten teil. Für diese Einheiten gibt es keine Noten.

Zum Programm gehören auch Gespräche über den Vorfall, Konflikte und das eigene Verhalten. Die psychosoziale Unterstützung soll mindestens die Hälfte der acht bis 20 Wochenstunden ausmachen. Je nach Fall betreuen Pädagoginnen, Beratungslehrerinnen, Sozialarbeiterinnen oder Schulpsychologinnen die Kinder und Jugendlichen. Auch externe Fachkräfte können mitarbeiten.

Die Bildungsdirektion legt Ort und Förderplan fest. Die Begleitung kann in einer Schule, an einem anderen geeigneten Standort oder in bestimmten Fällen online stattfinden. Auch die Erziehungsberechtigten müssen mitwirken, zum Beispiel an Gesprächen teilnehmen und den Förderplan unterstützen. Die Pflichtbegleitung gilt nicht bei Suspendierungen unter vier Tagen, für Berufsschüler*innen und in bestimmten Fällen eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Wie das vor Ort aussieht, unterscheidet sich. In Wien begleiten Beratungslehrerinnen suspendierte Schülerinnen an sieben Standorten. Ergänzend bietet die Bildungsdirektion freiwilligen Onlineunterricht an. In Linz richtet die Stadt für ihre Pflichtschulen einen zentralen Betreuungsstandort im Spallerhof ein.

Wenn ein Platz in der Klasse leer bleibt

Alexander Höbe, 17, hat an seiner Wiener Schule erlebt, wie eine Suspendierung im Alltag auffällt. „Bei uns ist tatsächlich schon mal jemand suspendiert worden“, erzählt er. „Am Anfang haben alle voll darüber geredet, aber nach ein paar Tagen war das Thema dann auch wieder weniger.“

Vor allem der fehlende Platz blieb ihm im Gedächtnis: „Es war halt schon komisch, wenn die Person plötzlich nicht mehr da war und der Platz einfach leer geblieben ist.“

Alexander hält das Pflichtprogramm für „grundsätzlich okay“. „Wenn jemand länger nicht in der Schule ist, sollte die Person nicht einfach komplett raus sein“, sagt er. Zugleich fragt er, was in den Stunden wirklich passiert: „Wenn das nur irgendwelche Arbeitsblätter sind, bringt’s wahrscheinlich nicht so viel.“

Mehr Fälle, knappes Personal

Die neuen Teams treffen auf steigende Fallzahlen. 2023/24 gab es österreichweit 2.013 Suspendierungen, 2022/23 waren es 1.911. Im Schuljahr 2025/26 entfielen 534 Fälle auf Volksschulen.

Wien meldete 831 Suspendierungen bei 718 betroffenen Schüler*innen. Die Unterscheidung zeigt, warum die österreichweite Zahl der Fälle keine Zahl unterschiedlicher Kinder und Jugendlicher ist. Aus den Zahlen allein geht auch nicht hervor, ob mehr gefährliche Vorfälle passieren oder Schulen häufiger eine Suspendierung beantragen.

Ein Beispiel für Mehrfachsuspendierungen kommt aus Kärnten: Laut einer Anfragebeantwortung im Landtag traf die Maßnahme im vergangenen Schuljahr eine Person siebenmal. Insgesamt zählte das Land 119 Fälle.

Wer soll all diese Schülerinnen begleiten? Der Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) bezeichnete die Maßnahme laut einem Bericht der Salzburger Nachrichten als wichtig. Für Teams mit verschiedenen Fachkräften fehlten aber offenbar ausreichend Mitarbeiterinnen.

In Kärnten sollen vor allem Beratungslehrer*innen die Begleitung übernehmen. Laut der berichteten Anfragebeantwortung sieht der Bund dafür 1,7 zusätzliche Beratungslehrer-Stellen vor. Zusätzlich nennt die Antwort Personalbedarf in der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Schon im Begutachtungsverfahren warnte auch die Stadt Wien vor knappen Personalressourcen.

Zurück in die Schule

Am Ende der Begleitung steht in der Regel ein Gespräch mit der betroffenen Person und ihren Erziehungsberechtigten. Die Schule und das Begleitungsteam besprechen, welche Unterstützung nach der Rückkehr nötig ist.

Für manche Schüler*innen gibt es seit September noch eine weitere neue Regel: Wer sich ab der 9. Schulstufe von einer mittleren oder höheren Schule schriftlich abmeldet oder rechtskräftig ausgeschlossen wird, muss an einem Perspektivengespräch teilnehmen. Eine vertraute Lehrkraft und bei Minderjährigen ein Elternteil suchen gemeinsam mit der betroffenen Person nach einem weiteren Bildungs- oder Ausbildungsweg. Eine vorübergehende Suspendierung allein löst dieses Gespräch nicht aus.

Wie sich eine Rückkehr in die Klasse anfühlt, hat Alexander beobachtet: „Als sie wieder da war, war es zuerst ein bisschen awkward. Manche haben ganz normal mit ihr geredet, andere waren eher zurückhaltend. Ich glaub, nach ein paar Tagen war’s dann wieder ziemlich normal.“









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