„Ich verwende Klarna immer öfter.“ Lisa, 19, meine Freundin, ist ein Fan des Zahlungsdienstes. Besonders praktisch findet sie, dass sie einen Einkauf nicht sofort bezahlen muss. „Ich finde es angenehm, erst später zu bezahlen.“
Ganz unkritisch sieht sie die Sache trotzdem nicht. „Wenn mehrere Sachen offen sind, übersieht man schnell eine Zahlung. Bei vielen Menschen ist das Risiko hoch, dadurch zu viele Schulden anzusammeln.“
Mit dieser Erfahrung ist Lisa nicht allein. Wie verbreitet Klarna inzwischen ist, zeigt eine Befragung der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2025. Dafür wurden 1.000 Menschen in Österreich zwischen 15 und 70 plus befragt. Unter jenen, die Online-Zahlungsdienste nutzen, gaben 60 Prozent an, Klarna zu verwenden. Nur PayPal lag mit 73 Prozent davor. Klarna ist damit längst ein fester Bestandteil des Online-Shoppings in Österreich.
Kaufen dauert Sekunden, bezahlen Wochen
Das Prinzip hinter „Buy now, pay later“ klingt simpel. Wir bestellen heute und zahlen später oder teilen den Betrag auf mehrere Raten auf. Aus einem Einkauf um 120 Euro können auf dem Bildschirm etwa drei Zahlungen zu je 40 Euro werden. Der kleinere Betrag wirkt im Checkout leichter überschaubar, die Verpflichtung bleibt aber bestehen.
Genau dieses Aufschieben kennt Lisa. Mehrere offene Käufe können sich sammeln, während im nächsten Onlineshop bereits wieder die Möglichkeit auftaucht, später zu bezahlen. Wer den Überblick verliert, merkt die gesamte Belastung oft erst, wenn mehrere Rechnungen gleichzeitig fällig werden.
Ab 20. November gelten neue Regeln
Ab 20. November 2026 tritt in Österreich das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft. Es erfasst künftig auch viele kurzfristige und zinsfreie Zahlungsaufschübe sowie Finanzierungshilfen. Damit reagiert Österreich auf neue EU-Regeln für Verbraucherkredite.
Eine wichtige Änderung betrifft kleine Beträge. Bisher lag eine wesentliche Grenze im Verbraucherkreditrecht bei 200 Euro. Diese allgemeine Untergrenze fällt weg. Dadurch können auch kleinere Einkäufe unter die neuen Schutzregeln fallen. Gerade bei „Buy now, pay later“ ist das relevant, weil viele einzelne Bestellungen deutlich unter 200 Euro liegen.
Vor dem Kauf soll stärker geprüft werden
Bei den erfassten Modellen müssen Anbieter die Kreditwürdigkeit der Kundinnen und Kunden prüfen. Dabei geht es um die Frage, ob eine Person ihre Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann. Dafür dürfen etwa Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen und andere finanzielle Informationen berücksichtigt werden.
Der Anbieter darf einen Kredit nur gewähren, wenn die Prüfung eine Rückzahlung wahrscheinlich erscheinen lässt. Daten aus sozialen Netzwerken dürfen dafür nicht als externe Informationsquelle herangezogen werden.
Wenn eine solche Prüfung automatisiert erfolgt, bekommen wir zusätzliche Rechte. Wir können eine verständliche Erklärung verlangen, unseren eigenen Standpunkt darlegen und eine Überprüfung durch einen Menschen fordern.
Klarna prüft schon heute
Für Klarna-Kundinnen und -Kunden ist ein Teil davon bereits bekannt. Klarna erklärt selbst, bei mehreren Zahlungsarten schon heute eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Dazu gehören die Zahlung innerhalb von 30 Tagen und drei zinsfreie Teilzahlungen.
Laut Klarna können dabei Auskünfte von CRIF und Dun & Bradstreet einbezogen werden. Die neuen Regeln schaffen ab November einen breiteren gesetzlichen Rahmen für viele solcher Finanzierungsmodelle.
14 Tage für eine Entscheidung
Das neue Verbraucherkreditgesetz bringt bei erfassten Kreditverträgen außerdem ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Angabe eines Grundes vom Kreditvertrag zurücktreten.
Vor dem Abschluss müssen Anbieter außerdem klarer über Laufzeit, Kosten, Raten und mögliche Folgen verspäteter Zahlungen informieren. Wer einen Einkauf auf mehrere Monate verteilt, soll dadurch besser erkennen können, welche Verpflichtung tatsächlich entsteht.
Für kurze Händlerrechnungen bleiben Ausnahmen
Nicht jede spätere Zahlung fällt automatisch unter alle neuen Kreditregeln. Für bestimmte Zahlungsaufschübe direkt beim Händler gibt es Ausnahmen. Das betrifft unter bestimmten Voraussetzungen zins- und gebührenfreie Zahlungsziele, bei denen kein externer Kreditgeber beteiligt ist.
Für typische Modelle mit einem Zahlungsdienstleister wie Klarna kann die neue Rechtslage dagegen wesentlich stärker greifen. Entscheidend sind jeweils die konkrete Zahlungsart und die Vertragsbedingungen.
Was sich für Lisa im Checkout ändert
Für Lisa verschwindet Klarna ab November natürlich nicht aus dem Onlineshop. Auch das spätere Bezahlen bleibt möglich. Der Unterschied liegt stärker im Hintergrund des Kaufs: Informationen, Prüfung und Verbraucherrechte werden für viele Modelle verbindlicher geregelt.
Vielleicht ist das die wichtigste Veränderung. Beim Online-Shopping wirkt die Entscheidung oft winzig. Ein Klick auf „Später bezahlen“ dauert kaum länger als ein Klick auf „Jetzt bezahlen“. Die Rechnung begleitet uns dagegen noch Wochen später.
Für Lisa bleibt Klarna bequem. Künftig soll das Gesetz stärker darauf achten, was hinter diesem einen Klick passiert.
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