Ende 2016 wurde die Leitung des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding (Oberösterreich) neu ausgeschrieben. Unter anderem bewarb sich ein ÖVP-Bürgermeister. Allerdings versuchte der Lokalpolitiker, die Stelle nicht nur auf dem offiziellen, sondern auch auf dem inoffiziellen zu bekommen: Der Bürgermeister wandte sich an den damaligen Bezirksparteiobmann der ÖVP Schärding und Nationalratsabgeordneten August Wöginger. Mit der Bitte, für ihn ein gutes Wort einzulegen, und gab ihm seine Bewerbungsunterlagen.
Wöginger kontaktierte daraufhin den damaligen ÖVP-Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, welcher laut Anklage verstand, „dass es ein besonderer Wunsch Wögingers ist.“ Daraufhin wurde Schmid aktiv. Er sprach mit einem Finanzbeamten, der Teil der Bewertungskommission war und machte ihm klar, dass der Bürgermeister den Posten bekommen sollte. Laut Zeugenaussagen habe der ehemalige ÖVP-Generalsekretär nicht nur auf den Ablauf Einfluss genommen, sondern auch Personalveränderungen in der Kommission gefordert.
2017 wurde die Entscheidung formal von einer Kommission im Finanzministerium gefällt. Doch ein Kommissionsmitglied wurde aufgrund seiner schweren Beeinflussbarkeit ausgetauscht und die Bewertung zugunsten des ÖVP-Bürgermeisters geändert. So wird der Lokalpolitiker, obwohl es eine laut der objektiven Bewertung fachlich besser qualifizierte Mitarbeiterin gab, für den Posten genommen. Und wird tatsächlich Finanzamtsleiter, auch wenn er nicht Bestgereihter war.
Wie ging es weiter?
Obwohl die zu Unrecht benachteiligte Mitbewerberin sich beschwerte, blieb der Fall lange intern. Ab ca. 2021/2022 begann die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft) aufgrund des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Gezielte Politische Einflussnahme zu ermitteln. Wichtige Beweise waren Chatnachrichten zwischen Wöginger und anderen Beteiligten sowie Zeugenaussagen von vor allem Thomas Schmid, der als Kronzeuge gegen Wöginger aussagte.
Am 7. Oktober 2025 begann gegen August Wöginger und zwei weitere Beamte am Landesgericht Linz ein Prozess. Überraschenderweise endete dieser aber noch am selben Tag mit einer Diversion. Das bedeutet, dass es keinen Schuldspruch gab und das Verfahren gegen Geldauflagen beendet wurde. Konkret musste Wöginger 44.000€ zahlen, der eine Beamte 17.000€ und der andere 22.000€. Zusätzlich mussten alle drei 500€ an die benachteiligte Bewerberin zahlen. Der damalige ÖVP-Klubobmann überwies die Summe am 8. Oktober 2025.
Der Wendepunkt in der Causa Wöginger
Im Dezember 2025 hob das Landesgericht Linz die Diversion allerdings auf. Mit der Begründung, dass der Fall zu schwer für eine einfache Erledigung (wie eine Diversion) sei. Die Republik Österreich schloss sich dem Verfahren an und forderte Schadenersatz.
Deshalb wurde die Causa Wöginger Anfang 2026 wieder neu aufgerollt. Der Prozess lief über insgesamt ca. 14 Verhandlungstage am Landesgericht Linz. Es wurden wiederum Zeugen befragt, Chatnachrichten ausgewertet und die Rollen Wögingers und der Beamten geprüft. Die zentrale Streitfrage war: War es ein normales Bürgeranliegen oder gezielte politische Einflussnahme?
Das Urteil
Am Montag, dem 4. Mai 2026, sprach das Landesgericht Linz ein Urteil aus. August Wöginger wurde wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Und zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Das bedeutet, dass der Täter die Haftstrafe nicht im Gefängnis absitzen muss, sondern eine Probezeit von ein bis drei Jahren auf Bewährung angesetzt wird. Begeht er in dieser Zeit keine weiteren Straftaten, wird die Strafe endgültig erlassen. Ebenso erließ das Gericht eine Geldstrafe in der Höhe von 43.200€ . Die zwei Beamten wurden ebenfalls schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aufgrund der Aussagen Wögingers und fünf weiterer Zeugen während des Prozesses leitete die Staatsanwaltschaft Linz ein Verfahren gegen Thomas Schmid ein mit dem Verdacht auf Falschaussage.
Konsequenzen des Urteils
In einem kurzen Statement unmittelbar nach der Verkündung des Urteils bestritt Wöginger, Thomas Schmid gesagt zu haben, dass er rechtswidrig Einfluss auf ein Besetzungsverfahren nehmen soll. Der Oberösterreicher legte, obwohl er immer noch von einer Freisprechung in zweiter Instanz ausgehe, seine Funktion als Klubobmann der ÖVP im Nationalrat mit sofortiger Wirkung nieder. Der Prozess habe ihn an seine persönlichen Grenzen gebracht und er konnte sich während der Verhandlungen nicht mehr ausreichend auf seinen Job als Klubobmann fokussieren. Er werde sich allerdings weiterhin seiner Arbeit als Nationalratsabgeordneter und Sozialsprecher der Regierungsfraktion widmen.
Wögingers Anwalt ging bereits gegen das Urteil in Berufung. Man hoffe auf einen Freispruch in zweiter Instanz.
Reaktionen auf das Urteil
Wenig verwunderlich dankte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) im Namen der ÖVP August Wöginger „für seine langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann. Es ist ein erstinstanzliches, im Strafausmaß sehr hartes Urteil. Ich persönlich hätte August Wöginger einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht“, so Stocker.
Der pinke Generalsekretär Douglas Hoyos begrüßte Wögingers sofortigen Rücktritt: „Dass Wöginger mit dem Rücktritt als Klubobmann nicht gewartet hat, bis das Urteil rechtskräftig wird, ist gut und notwendig, um das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in die Politik nicht noch weiter zu beschädigen.“
„In der Volkspartei braucht es einen Sinneswandel“
„Die Urteile der unabhängigen Gerichtsbarkeit sind selbstverständlich zu akzeptieren. August Wöginger hat im Sinne des Vertrauens in die Politik die Konsequenzen gezogen. Alles Weitere ist eine Angelegenheit des ÖVP-Klubs“, so Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).
Grünen-Chefin Leonore Gewessler begrüßte Wögingers Rücktritt ebenfalls. Dennoch solle es „aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in der Volkspartei vom Kanzler abwärts einen Sinneswandel braucht“. „Dieses Verhalten hat der Glaubwürdigkeit von Politik massiv geschadet. Diese Entwicklung ist gefährlich – und wir sollten sie nicht einfach hinnehmen“, so die Grünen-Chefin und forderte, dass alle Beteiligten „die überfällige Lehre“ aus der nicht-rechtskräftigen Verurteilung ziehen.
Wer führt jetzt die ÖVP-Fraktion im Parlament?
In einer Sitzung in der Früh des Dienstags, dem 5. Mai 2026, wurde der Steirer und Sicherheitssprecher Ernst Göbl von den ÖVP-Mandataren einstimmig als neuer Klubobmann gewählt. Die Nominierung in einer Besprechung am Abend des Montags, dem 4. Mai 2026, war selbst für den Auserwählten überraschend. Der bisher kaum bekannte Langzeitsparlamentarier „trete in große Fußstapfen“ und möchte den Klub nun „mit ruhiger Hand“ weiterführen.
ÖVP in der Krise: wie könnte es weitergehen?
Ich begrüße Wögingers Rücktritt als Klubobmann absolut. Außerdem finde ich einen Nationalratsabgeordneten Wöginger genau so wenig vertretbar, wie einen Klubobmann, aber gut. Weiters stimme ich Leonore Gewessler zu, dass die ÖVP eine Neuorientierung wie damals mit Sebastian Kurz dringend nötig haben. Vor allem angesichts der kommenden Nationalratswahl 2028 muss dringend frischer Wind rein, um vor allem junge Wähler*innen gewinnen zu können und der FPÖ wieder die Stirn bieten zu können. Denn mit der Übergangslösung Stocker und der immer zunehmenden Verwicklung in verschiedene Affären wird sie meiner Meinung nach wenig reißen.
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