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Kostenloser Versand? Ab Oktober könnte die Bestellung trotzdem teurer werden

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TOP 10 Autor
Redakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
30.08.2026
3 Min.

Eine neue Paketabgabe für große Versandhändler kommt: Bis zu 2,40 Euro könnten dadurch bei einer Bestellung zusätzlich anfallen, auch dann, wenn beim Versand weiterhin „0 Euro“ steht. Entscheidend ist, ob Händler die Kosten selbst übernehmen oder an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

 

2025 wurden in Österreich rund 451 Millionen Pakete transportiert. Ab Oktober müssen große Versandhändler für viele Bestellungen eine Paketsteuer bezahlen. (Foto: Guilherme Mendes/Unsplash)

„Kostenloser Versand“ entscheidet bei mir oft darüber, ob ich eine Bestellung abschicke. Bei meiner letzten Onlinebestellung lagen Kleidungsstücke um rund 150 Euro im Warenkorb, für die Lieferung zahlte ich nichts extra. Ab Oktober könnten sich solche Bestellungen verteuern, obwohl im Checkout weiterhin null Euro steht.

„Lästig“, war mein erster Gedanke zur neuen Paketsteuer. Zwei Euro klingen neben 150 Euro zunächst klein. Unternehmen könnten die Abgabe jedoch in Produktpreise, Versandgebühren oder einen höheren Mindestbestellwert einbauen. Aus kostenlosem Versand wird so vielleicht nur eine schönere Bezeichnung für Kosten, die an anderer Stelle auftauchen.

Zahlen müssen zuerst die Unternehmen

Die Paketsteuer gilt für Versandhändler mit einem österreichischen Versandhandelsumsatz über 100 Millionen Euro im vorherigen Wirtschaftsjahr. Bei einem Online-Marktplatz zählen auch die dort abgewickelten Verkäufe zur Plattform. Dadurch kann die Abgabe auch ein Produkt eines kleinen Händlers erfassen, solange der Kauf über einen großen Marktplatz läuft.

Kleine Webshops unterhalb dieser Umsatzgrenze bleiben bei Verkäufen über ihren eigenen Shop befreit. Die Herkunft der Ware spielt hingegen keine Rolle. Betroffen sind Lieferungen aus Österreich, anderen EU-Staaten und Drittstaaten. Die Steuer ist daher keine reine Temu- oder Shein-Abgabe.

Aus zwei Euro können 2,40 Euro werden

Auf der Rechnung muss keine eigene Zeile mit dem Namen „Paketsteuer“ erscheinen. Ein Händler kann die Abgabe selbst tragen oder an seine Kundinnen und Kunden weitergeben. Das ORF-Wirtschaftsmagazin „Eco“ rechnet bei vollständiger Weitergabe samt Umsatzsteuer mit einer möglichen Belastung von bis zu 2,40 Euro.

Bei meiner Bestellung um 150 Euro wären das 1,6 Prozent. Bei einem Artikel um zehn Euro steigt der Preis hingegen um 24 Prozent. Gerade Schülerinnen, Schüler und Studierende mit kleineren Bestellungen könnten den Unterschied deutlich merken.

Der Handelsverband erwartet, dass die Branche einen großen Teil der Belastung weiterreichen wird. Diese Einschätzung stammt von einer Interessenvertretung des Handels. Wie einzelne Unternehmen reagieren, zeigt sich erst ab Oktober in ihren Preisen und Lieferbedingungen.

451 Millionen Pakete in einem Jahr

Laut Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH wurden 2025 rund 451,4 Millionen Pakete in Österreich transportiert. Davon kamen 415,6 Millionen bei Empfängerinnen und Empfängern im Inland an. Rechnerisch entspricht das rund 45 zugestellten Paketen pro Person.

Die Bundesregierung erwartet ab 2027 Einnahmen von rund 280 Millionen Euro jährlich. Ein Teil davon soll die gesenkte Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel finanzieren. Wer oft online bestellt, zahlt womöglich drauf. Wer häufig Brot, Milch oder Gemüse kauft, kann an anderer Stelle sparen.

Ein Karton oder drei?

Ich habe bereits erlebt, wie eine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt wurde. Die zusätzliche Verpackung hat mich gestört. Das Gesetz erlaubt Händlern jedoch, die Steuer entweder pro zugestelltem Paket oder pro Bestellung innerhalb eines Erklärungszeitraums abzurechnen.

Bei der zweiten Variante kosten drei Kartons steuerlich gleich viel wie einer. Nur bei einer Abrechnung pro Paket spart ein Händler durch gebündelten Versand Geld. Der erhoffte Anreiz gegen Verpackungsmüll hängt daher von der gewählten Abrechnung ab.

Rücksendung ohne Rückzahlung

Geht ein bereits zugestelltes Paket zurück, bleibt die Steuer bestehen. Händler könnten diese Kosten langfristig über Preise, Lieferbedingungen oder strengere Rückgaberegeln weitergeben. Das Gesetz schreibt eine solche Reaktion allerdings nicht vor.

Beim Kleidungskauf bleibt das Geschäft für mich deshalb eine bequeme Alternative. Ich kann die Sachen anprobieren, sofort mitnehmen und spare mir eine mögliche Rücksendung. Online werde ich künftig weniger auf das Wort „kostenlos“ und stärker auf den Gesamtpreis schauen. Vielleicht verändert die Paketsteuer damit zuerst unseren Blick auf die kleine Null neben den Versandkosten.

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