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Kopftuchverbot unter 14: Wer entscheidet, was Freiheit ist?

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Redakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
23.08.2026
5 Min.

Am 7. September beginnt für zwei 12-jährige Schwestern aus Niederösterreich ein Schuljahr, in dem ihr Kopftuch im Klassenzimmer verboten ist. Beide sagen, sie tragen es aus eigenem Willen. Noch vor den Ferien versuchten sie, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof zu stoppen. Ihr Fall zeigt, wie persönlich der Streit um Schutz, Religion und Selbstbestimmung geworden ist.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt an Österreichs Schulen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14. Fünf Mädchen zwischen neun und zwölf Jahren versuchten bereits vor dem Start, die Regel vor dem VfGH prüfen zu lassen. (Foto: Husniati Salma)

Am ersten Montag im September werden die beiden wieder vor ihrer Mittelschule stehen. Bis zu den Sommerferien trugen sie dort regelmäßig ein Kopftuch. Ab diesem Morgen gilt für sie eine neue Regel: Schülerinnen unter 14 dürfen in der Schule kein Kopftuch tragen, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt.

Was die Schwestern am ersten Schultag tun werden, ist öffentlich bisher nicht bekannt. Werden sie das Kopftuch ablegen, es trotzdem tragen oder erneut juristisch dagegen vorgehen? Klar ist, wie sie selbst ihre bisherige Entscheidung beschreiben. „Niemand zwingt sie dazu, ein Kopftuch zu tragen. Sie machen dies aus eigenem Willen“, heißt es in ihrem Antrag an den Verfassungsgerichtshof. Auch ihre Mutter schreibt ihnen das Kopftuch laut Antrag nicht vor.

Die beiden Schwestern besuchen den muslimischen Religionsunterricht und wollen ihr Kopftuch auch in der Schule tragen. Bereits vor dem Inkrafttreten berichteten sie von einem zunehmenden Druck, es abzulegen. Für sie widerspricht dieser Druck ihrer religiösen Überzeugung.

Deshalb versuchten sie gemeinsam mit ihrer Mutter schon vor dem Sommer, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof zu stoppen. Der VfGH wies ihren Antrag aus formalen Gründen zurück. Das Gesetz wirkte zu diesem Zeitpunkt noch nicht unmittelbar auf die Mädchen. Über die eigentliche Frage, ob das neue Verbot mit der Verfassung vereinbar ist, entschieden die Richter daher noch nicht.

Was passiert, wenn sie mit Kopftuch kommen?

Für die beiden 12 Jährigen wird aus einem Gesetzestext am 7. September eine konkrete Entscheidung. Erscheint eine von ihnen mit Kopftuch in der Schule, muss die Schulleitung zuerst mit ihr und den Eltern sprechen. Bei einem weiteren Verstoß wird die Schulbehörde eingeschaltet. Später kann auch die Kinder und Jugendhilfe verständigt werden.

Am Ende können den Erziehungsberechtigten Verwaltungsstrafen von 150 bis 800 Euro drohen. Das Verbot gilt an öffentlichen und privaten Schulen. Erfasst sind etwa Klassenzimmer, Pausenhof und Turnsaal. Schulveranstaltungen außerhalb der Schule fallen nicht darunter.

Damit richtet sich die Regel zwar an die Schülerinnen, die finanziellen Konsequenzen treffen aber ihre Eltern. Für die Schwestern bedeutet das: Eine Kleidungsentscheidung, die sie laut ihrem Antrag selbst treffen wollen, kann Gespräche mit Schule und Behörde sowie später eine Strafe für ihre Mutter auslösen.

Hinter 12.000 stehen einzelne Mädchen

Die beiden Schwestern gehören zu einer viel größeren politischen Debatte. Die Bundesregierung geht von rund 12.000 Mädchen unter 14 aus, die vom Verbot betroffen sein könnten.

Diese Zahl ist eine Hochrechnung und keine aktuelle Zählung. Fachleute verwendeten dafür Daten aus einer Studie von 2019. Damals trugen laut Angaben der Regierung 10,7 Prozent der muslimischen Schülerinnen unter 14 ein Kopftuch. Eine neue österreichweite Erhebung lag bei der Vorstellung des Gesetzes noch nicht vor.

Die 12.000 zeigen also eine geschätzte Größenordnung. Hinter ihr stehen Mädchen mit unterschiedlichen Geschichten. Bei manchen kann familiärer oder sozialer Druck eine Rolle spielen. Andere wollen das Kopftuch selbst tragen, wie die beiden Schwestern aus Niederösterreich.

Wenn Schutz und Selbstbestimmung dasselbe Mädchen betreffen

Die Bundesregierung begründet das Verbot mit dem Schutz junger Mädchen vor familiärem, sozialem und religiösem Druck. Integrationsministerin Claudia Bauer bezeichnete das Kinderkopftuch als „Zeichen der Unterdrückung“. Die Grenze von 14 Jahren orientiert sich an der Religionsmündigkeit. Ab diesem Alter dürfen Jugendliche in Österreich selbst über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden.

Die beiden Schwestern erleben ihre Situation anders. Sie erklären, ihre Mutter zwinge sie nicht zum Kopftuch. Laut ihrem Antrag verspüren sie inzwischen vielmehr Druck, es wegen der neuen Regel abzulegen.

Auch andere junge Musliminnen erzählen sehr unterschiedliche Geschichten. Naila, 14, deren Name vom „Standard“ geändert wurde, berichtete im Februar, ihre Eltern hätten sie anfangs sogar vom Kopftuch abbringen wollen. Sie fürchteten Rassismus und Nachteile bei der Jobsuche. Naila wollte es trotzdem tragen. Zum neuen Verbot sagte sie: „Es wird das Gegenteil von dem passieren, was die Regierung will.“

Eine andere befragte Schülerin erklärte hingegen, sie werde ihr Kopftuch wegen des Verbots ablegen, um Probleme zu vermeiden.

Diese Stimmen zeigen, warum sich die Frage nach Freiheit so schwer mit einer einzigen Geschichte beantworten lässt. Ein Mädchen kann zum Kopftuch gedrängt werden. Ein anderes kann sich freiwillig dafür entscheiden. Das neue Gesetz gilt für beide gleich.

Der VfGH kennt diesen Streit schon

Österreich hatte bereits 2019 ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen. Der Verfassungsgerichtshof hob es 2020 auf. Das damalige Gesetz traf nach Ansicht des Gerichts gezielt muslimische Schülerinnen und verletzte den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Religionsfreiheit.

Die Bundesregierung hält die neue Regel für verfassungskonform. Sie verweist unter anderem auf die höhere Altersgrenze, den Schutz des Kindeswohls und das abgestufte Verfahren bei Verstößen.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich sieht weiterhin verfassungsrechtliche Probleme. Ein von ihr beauftragtes Gutachten des Verfassungsrechtlers Markus Vašek kam im April zum Ergebnis, die Regel verletze das Gebot religiöser und weltanschaulicher Neutralität.

Beim ersten Versuch der fünf Mädchen zwischen neun und zwölf Jahren prüfte der VfGH diese Argumente noch gar nicht. Die Richter entschieden nur, ob die Schülerinnen schon vor dem Inkrafttreten klagen durften. Die Antwort lautete: zu früh.

Für die beiden Schwestern bedeutet das auch, dass ihre eigentliche Frage weiterhin offen ist.

Wer mit „Widerstand“ gemeint ist

Kurz vor dem Schulstart sorgen Meldungen über angekündigten Widerstand für Aufmerksamkeit. Lehrervertreter berichteten von einzelnen Communitys, die eine Missachtung der neuen Regel angekündigt hätten. Welche Gruppen konkret gemeint sind, blieb dabei offen.

Daraus einen gemeinsamen Widerstand muslimischer Familien abzuleiten, wäre zu weit. Die Islamische Glaubensgemeinschaft setzt bisher vor allem auf juristische Schritte. Auch die fünf Mädchen, die zum VfGH gingen, wählten den Rechtsweg.

Die beiden 12 Jährigen zeigen zudem, warum Begriffe wie „Widerstand“ schnell zu allgemein werden. Für sie geht es nicht um eine anonyme Gruppe. Sie besuchen eine Mittelschule, tragen dort seit längerer Zeit ihr Kopftuch und erklären selbst, warum sie es weiterhin tragen möchten.

Am 7. September steht die Frage vor der Schultür

Noch sind Sommerferien. Die neue Regel steht fest, die endgültige verfassungsrechtliche Antwort fehlt.

Am 7. September werden die beiden Schwestern wieder vor ihrer Schule stehen. Bis zum Sommer konnten sie mit Kopftuch hineingehen. Jetzt müssen sie entscheiden, wie sie mit einer Regel umgehen, die ihrer eigenen religiösen Überzeugung widerspricht.

Vielleicht landet ihr Fall später erneut beim Verfassungsgerichtshof. Der erste Konflikt beginnt aber früher: an einem Montagmorgen vor einer Mittelschule in Niederösterreich.

Dort wird aus der großen politischen Frage, wer Freiheit schützen soll, plötzlich eine sehr persönliche: Was machen zwei 12-jährige Mädchen, wenn der Staat ihnen etwas verbietet, für das sie sich nach eigener Aussage selbst entschieden haben?


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