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„Klimaneutral“ verschwindet vom Hoodie: Was Marken bald nicht mehr versprechen dürfen

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Redakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
24.08.2026
3 Min.

Vom Zitronenkuchen bis zur Fahrradtasche werben Marken derzeit mit „klimaneutral“. Ab 27. September verbietet Österreich solche Produktversprechen, wenn sie allein auf CO₂-Kompensation beruhen, wenn also der Hersteller einfach bezahlt hat, statt tatsächlich CO₂ zu sparen. Auf sechs von acht Seiten, die ich prüfte, erklärten die Shops allerdings nicht, warum sie ihre Produkte als "klimaneutral" bezeichnen.

Ich suchte auf acht Produktseiten nach einer Erklärung für „klimaneutral“ und fand sie nur zweimal. Ab September zieht Österreich die Regeln für solche Versprechen an. (Foto: Shutterstock)

Ich öffne acht Tabs: eine BIOVEGAN-Backmischung bei dm, eine alkmene-Maske bei Shop Apotheke, einen ORTOVOX-Hoody bei Intersport und ein VAUDE-Taschenset bei MediaMarkt. Jedes Mal steht über dem Preis deutlich hervorgehoben „klimaneutral“.

Am 27. September 2026 verschärft Österreich die Regeln für Umweltwerbung. Mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzt der Gesetzgeber EU-Vorgaben um. Wer die Klimabilanz eines Produkts nur durch Zertifikate ausgleicht, darf es nicht mehr „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ nennen. Die Novelle erfasst auch allgemeine Umweltbegriffe, eigene Nachhaltigkeitssiegel und unbelegte Klimaziele.

Alex, 17, aus meiner Klasse, begrüßt das. „Marken erzählen meistens nur den Teil, mit dem sie gut dastehen“, sagt er. „Wenn ein Begriff nicht mehr funktioniert, fällt ihnen wahrscheinlich der nächste ein. Trotzdem finde ich es gut, dass Behörden solche Versprechen genauer kontrollieren.“

Ausgleichen ist nicht dasselbe wie einsparen

Eine Marke kann die Emissionen aus Rohstoffen, Färbung, Fabrik und Transport mit gekauften Zertifikaten verrechnen. Dadurch landet die Bilanz rechnerisch bei null. Die Lieferkette stößt deshalb aber kein Gramm weniger CO₂ aus.

Die neuen Regeln verbieten solche produktbezogenen Versprechen. Die EU-Kommission warnt, dass „klimaneutral“ einen falschen Eindruck erzeugen kann: Kundinnen und Kunden könnten glauben, das Produkt selbst verursache keine Emissionen.

Unternehmen dürfen weiterhin auf finanzierte Klimaschutzprojekte hinweisen. Wer dagegen eine Klimaaussage über das Produkt macht, braucht nachvollziehbare Daten aus dessen Wertschöpfungskette.

Acht Seiten, zweimal eine Erklärung

Für diesen Beitrag habe ich am 24. August acht Produktseiten in sechs Onlineshops untersucht. Ich wählte die Seiten aus, weil die Händler dort mit Klimaneutralität warben, und prüfte, ob sie die Berechnung direkt erklärten.

Bei dm.at kontrollierte ich die BIOVEGAN Backmischung Zitronenkuchen und die Dr. Beckmann Magic Leaves Waschmittelblätter. Müller führte die BIOTURM Feste Gesichtsreinigung junge Haut, Shop Apotheke die alkmene Anti-Unreinheiten Maske. Bei Intersport prüfte ich die ORTOVOX Fleece Grid Fleecejacke und den Deuter Race Air 14+3 Bikerucksack. Gurkerl listete followfood Bio Blumenkohl „Reis“, MediaMarkt das Fahrradtaschenpaar VAUDE 124120100.

Zwei Seiten erklärten die Methode. dm verwies bei den Magic Leaves auf Klimaschutzprojekte von ClimatePartner. MediaMarkt erklärte, VAUDE habe Emissionen aus Material, Herstellung und Versand verringert und den Rest vollständig kompensiert. Auf den anderen sechs Seiten fand ich keine Erklärung zur Berechnung.

Ich wertete ausschließlich die Inhalte aus, die am 24. August direkt auf diesen acht Produktseiten standen. Weitere Seiten der Hersteller flossen nicht in den Vergleich ein.

Lieber 30 Prozent als einfach nur „grün“

Wer Begriffe wie „grün“, „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ ohne Erklärung verwendet, muss künftig eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen. Eine Marke darf etwa den Anteil von 30 Prozent recyceltem Polyester nennen. Daraus darf sie jedoch keine Umweltfreundlichkeit des gesamten Hoodies ableiten.

Die Regeln begrenzen auch private Nachhaltigkeitssiegel. Eine staatliche Stelle muss das Siegel vergeben oder ein Zertifizierungssystem muss unabhängige Kontrollen vorsehen.

Die EU-Kommission stufte 53 Prozent der von ihr untersuchten Umweltaussagen als vage, irreführend oder unbegründet ein. Für 40 Prozent fand sie keine ausreichenden Belege. Außerdem zählte sie in der EU 230 Nachhaltigkeitssiegel.

Wer „klimaneutral bis 2030“ verspricht, muss einen öffentlichen Plan mit messbaren Zielen vorlegen. Unabhängige Fachleute müssen die Fortschritte regelmäßig prüfen. Wettbewerbsrechtsexperte Bernhard Tonninger erwartet deshalb, dass manche Firmen ihre grünen Aussagen streichen. „Im Zweifel verzichten Unternehmen lieber auf Umweltaussagen“, sagte er dem „Standard“.

Frühere Urteile zeigen die Grenzen solcher Klimawerbung: Die Brau Union nannte ihr Bier „CO₂-neutral“, obwohl beim Mälzen Erdgas zum Einsatz kam. Das Landesgericht Linz wertete dies als irreführend. Auch Austrian Airlines durfte einen Flug nicht als „CO₂-frei“ bewerben, weil der nötige nachhaltige Treibstoff nicht vollständig eingesetzt werden konnte. Ein Gericht beanstandete die Werbung.

Wenn nur das Versprechen sauberer klingt

Julian, 17, aus meiner Parallelklasse, erwartet keine große Veränderung beim Einkaufen. „Die meisten schauen trotzdem zuerst auf den Preis oder darauf, welche Marke groß auf dem Produkt steht“, sagt er. „Ein anderes Etikett bringt die Unternehmen noch nicht dazu, den Hoodie klimafreundlicher zu produzieren.“

Die neuen Regeln verlangen belegbare Umweltaussagen und betreffen damit vor allem die Werbung. Sie schreiben den Unternehmen nicht vor, welche Materialien, Energiequellen oder Transportwege sie nutzen.

Was nützt dem Klima ein ehrlicheres Etikett, wenn die Fabrik dahinter weiterläuft wie bisher?


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