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Kein Laptop zum Schulstart: Schüler*innen müssen künftig länger warten

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Volontär · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
14.09.2026
3 Min.

Wer im Herbst 2027 in eine Mittelschule oder AHS-Unterstufe eintritt, soll sein gefördertes Notebook oder Tablet erst im Februar 2029 erhalten. Das Bildungsministerium will die Ausgabe vom Beginn der 5. Schulstufe in das zweite Semester der 6. Schulstufe verschieben.

Der persönliche Schullaptop soll fast eineinhalb Schuljahre später kommen. (Foto: kieutruongphoto, Pixabay Content License)

Kein eigenes Gerät zum Schulstart

Wer im Herbst 2027 in eine Mittelschule oder AHS-Unterstufe kommt, wird in der 5. Schulstufe zunächst ohne eigenes, gefördertes Notebook oder Tablet auskommen müssen. Das ist eine deutliche Änderung zum bisherigen Modell: Seit 2021 erhalten Jugendliche an teilnehmenden Schulen ihr persönliches Gerät bereits zum Start der Unterstufe. Künftig soll es erst im Februar 2029 kommen, fast eineinhalb Schuljahre nach dem Schuleintritt.

Was bedeutet das im Unterricht? Muss eine Klasse etwa für eine Präsentation zunächst mit privaten Geräten, Leihgeräten der Schule oder im Computerraum arbeiten? Und wie gut sind die Schulen dafür ausgestattet?

Damit ändert das Bildungsministerium eine Initiative, die seit 2021 den digitalen Unterricht prägt. Im laufenden Schuljahr 2026/27 bleibt es noch beim bisherigen Ablauf.

Ab 2027/28 soll die neue Regel gelten. Rechtlich ist die Umstellung allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Zeitplan des Bildungsministeriums nennt für Herbst 2026 eine Novelle des Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetzes. Deshalb ist die spätere Ausgabe derzeit ein angekündigtes Modell und noch keine bereits wirksame Regel.

Warum die Geräte später kommen sollen

Das Ministerium begründet die Verschiebung mit dem Alter der Jugendlichen. Zu Beginn der Unterstufe müssten sie sich zunächst in einer neuen Klasse orientieren, soziale Beziehungen aufbauen und neue Lernstrukturen kennenlernen. In der 6. Schulstufe könnten viele Schülerinnen und Schüler digitale Geräte bereits gezielter und selbstständiger verwenden.

Der AHS-Gewerkschafter Georg Stockinger hält den späteren Start für „gar nicht verkehrt“. Er sagte gegenüber der APA, Kinder sollten zuerst bestimmte Fähigkeiten lernen und digitale Hilfsmittel danach einsetzen. Gleichzeitig kritisierte er die bisherige Umsetzung der Digitalen Grundbildung. Zwischen Lehrplan und Unterrichtsrealität liege teilweise „Tag und Nacht“, wird er im ORF-Bericht vom 9. August 2026 zitiert.

Seine Aussage zeigt den Streit hinter der Verschiebung: Ein Gerät auf jedem Tisch macht den Unterricht noch nicht automatisch digitaler oder besser. Ohne verständliche Aufgaben, geschulte Lehrkräfte und funktionierendes WLAN bleibt selbst ein modernes Notebook eine teure Schreibmaschine.

Digitale Grundbildung bleibt

Der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung verschwindet nicht. Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden soll laut Ministerium gleich bleiben. Schulen sollen aber mehr Freiheit bekommen, wann sie welche Inhalte behandeln.

Das wirft eine praktische Frage auf: Wie lernen Jugendliche Programmieren, Datenanalyse oder den sicheren Umgang mit digitalen Medien, wenn ihnen in der 5. Schulstufe noch kein persönliches Gerät zur Verfügung steht? Das Ministerium verweist auf Computerräume, vorhandene Geräte der Schule und andere schulautonome Lösungen.

Eine Anfrage von schule.at an das Bildungsministerium ergab jedoch, dass das Ressort keine konkrete Erhebung zur vorhandenen Ausstattung der Schulen nannte. Für gut ausgestattete Schulen dürfte der Übergang leichter sein. Schulen mit wenigen Leihgeräten oder schwachem WLAN stehen vor einer größeren Aufgabe.

Pädagogik und Sparplan

Neben den pädagogischen Argumenten spielt das Budget eine Rolle. Gegenüber schule.at erklärte das Ministerium, die Verschiebung trage zur Erreichung der Budgetziele bei. Im zitierten Budgetbericht werden Einsparungen von 30 Millionen Euro im Jahr 2027 und 50 Millionen Euro im Jahr 2028 genannt.

Das bedeutet nicht, dass die Geräteinitiative abgeschafft wird. Die Jugendlichen sollen weiterhin ein persönliches Gerät erhalten, nur später. Nach den derzeitigen Regeln übernimmt der Bund den Großteil des Preises. Eltern zahlen laut OeAD einmalig 25 Prozent des Gerätepreises. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich. Eine Änderung dieses Eigenanteils wurde bisher nicht angekündigt.

Ob das spätere Gerät den Unterricht wirklich verbessert, will das Ministerium erst im Schuljahr 2031/32 untersuchen. Dann hat der erste betroffene Jahrgang die gesamte Unterstufe nach dem neuen Modell durchlaufen.

Bis dahin bleibt eine einfache Frage: Was passiert, wenn in der 5. Schulstufe Digitale Grundbildung auf dem Stundenplan steht, das persönliche Gerät aber noch fehlt? Die Antwort hängt künftig stärker davon ab, was die einzelne Schule an Geräten und Infrastruktur zur Verfügung hat.


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