Manchmal denke ich mir, was für ein Glück wir eigentlich haben. Montagmorgen, wir kommen in die Schule, schlagen unsere Hefte auf und wissen, was uns erwartet. Eine Lehrkraft steht vor der Klasse, erklärt den Stoff, beantwortet Fragen und geht mit uns die nächste Aufgabe durch. Wenn eine Stunde ausfällt, ist das ärgerlich. Trotzdem wissen wir: Morgen geht es weiter.
Hinter den Mauern einer Justizanstalt kann ein Schulmorgen ganz anders aussehen. Dort sitzen Jugendliche, die eigentlich schulpflichtig sind, teilweise ohne Lehrkraft im Klassenraum. Genau auf dieses Problem weist die Volksanwaltschaft zum Start des neuen Schuljahres hin.
Nach ihrer Erhebung gab es im vergangenen Schuljahr österreichische Justizanstalten, in denen für schulpflichtige Inhaftierte weder Lehrkräfte noch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Verfügung standen. In Eisenstadt, Feldkirch, Korneuburg, Krems und Wiener Neustadt fehlte laut Volksanwaltschaft zumindest eine dieser beiden Berufsgruppen, obwohl dort regelmäßig männliche Jugendliche untergebracht werden.
Kein Einzelfall
Besonders konkret wird die Kritik bei zwei Einrichtungen für Mädchen und junge Frauen. Bei einem Besuch im Mai traf die Volksanwaltschaft im Forensisch-Therapeutischen Zentrum Asten Jugendliche unter 15 Jahren an, die keinen Schulunterricht erhielten. Auch in der Justizanstalt Schwarzau gab es im Frühjahr 2026 laut Volksanwaltschaft keinen Unterricht, obwohl dort Jugendliche inhaftiert waren.
Volksanwältin Gabriela Schwarz erwartet nicht automatisch, dass sich mit dem neuen Schuljahr alles geändert hat. „Ich wage zu bezweifeln, dass die Situation mit dem neuen Schulbeginn eine andere ist“, sagte sie gegenüber der APA.
Das bedeutet allerdings nicht, dass in jedem österreichischen Gefängnis der Unterricht ausfällt. Das Problem entsteht vor allem dann, wenn Jugendliche aus einer spezialisierten Einrichtung in andere Justizanstalten verlegt werden. Ausgangspunkt der Prüfung war die Überbelegung der Jugendstrafanstalt Wien-Münnichplatz. Dort richtet sich das Angebot eigentlich an 14- bis 18-jährige Burschen. Wegen Platzmangels wurden einige Jugendliche jedoch in andere Justizanstalten verlegt. Dort waren die Bildungsangebote teilweise deutlich eingeschränkt.
Warum eine ausgefallene Stunde schwer wiegt
Wenn bei uns eine Mathematikstunde ausfällt, wird der Stoff meistens später nachgeholt. In Haft können aus einzelnen Lücken jedoch deutlich größere entstehen. Während Freundinnen und Freunde draußen eine Klasse abschließen, eine Lehre beginnen oder Bewerbungen schreiben, verlieren inhaftierte Jugendliche Zeit, die nach ihrer Entlassung nur schwer aufzuholen ist.
Dabei soll Jugendhaft nicht nur bestrafen. Junge Menschen sollen auch lernen, wie ein Alltag ohne weitere Straftaten funktionieren kann. Dafür braucht es Unterricht, Ausbildung und eine feste Tagesstruktur. „Diese Jugendlichen brauchen eine klare Tagesstruktur und Beschäftigung“, erklärte Gabriela Schwarz bereits im Mai 2025 in einer Mitteilung der Volksanwaltschaft. Ohne genügend Personal bleibt genau das schwer umzusetzen.
Reicht Betreuung statt Unterricht?
Das Justizministerium hält fest, dass auch eine entsprechende Betreuung durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen die Ausbildungspflicht bis zum 18. Geburtstag erfüllen könne. Gleichzeitig räumt das Ministerium ein, dass ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für geeigneten Unterricht die beste Lösung seien.
Für die Justizanstalt Schwarzau werde deshalb an einer Zusammenarbeit mit einer externen Lehrkraft gearbeitet. Der bisherige Ausfall hängt laut Ministerium mit einem Langzeitkrankenstand zusammen. Das ist eine konkrete Reaktion. Offen bleibt jedoch, wie der Unterricht an allen betroffenen Standorten zuverlässig gesichert werden soll.
Offiziell setzt der österreichische Jugendstrafvollzug stark auf Bildung. In Wien-Münnichplatz können Jugendliche etwa Ausbildungen zum Tischler, Bäcker, Maler oder Maurer sowie in der Metallverarbeitung machen. Das Justizministerium bezeichnet Ausbildung als wichtigen Weg zurück in ein Leben ohne Straftaten. Dieses Versprechen hilft jedoch nur, wenn es nicht an der Gefängnistür einer anderen Justizanstalt endet.
Am Montag wird bei mir in der Schule wieder eine Lehrkraft vor einer Tafel stehen und sagen: „Schlagt eure Hefte auf.“ Hinter Gittern sollte dieser Satz auch zu hören sein. Eine verschlossene Zellentür gehört zur Strafe, ein leerer Platz vor der Tafel nicht.
Kommentare