„Exotic“ steht in großen Buchstaben auf der bunten Verpackung. Darin liegen Gummibärchen, die auf den ersten Blick wie gewöhnliche Süßigkeiten aussehen. Vor etwa vier Monaten entdecke ich die Packung zum ersten Mal in einem Geschäft. Ich bin damals 18 und bleibe kurz davor stehen. Die Farben und die ungewöhnliche Aufmachung fallen mir sofort auf. Probiert habe ich die Gummibärchen nie – aber die Frage, was eigentlich in ihnen steckt, geht mir seitdem nicht ganz aus dem Kopf.
Begriffe wie HHC, HHC-P oder Edibles kenne ich zwar. Was die einzelnen Stoffe unterscheidet und wie genau sie wirken, könnte ich aber kaum erklären. Gerade deshalb machen mich solche Produkte neugierig. Sie sehen aus wie Süßigkeiten, können aber psychoaktive Stoffe enthalten. Bei meiner „Exotic“-Packung frage ich mich deshalb: Was ist da wirklich drinnen?
Seit September gilt ein neues Verbot
Seit 1. September 2026 verbietet das österreichische Lebensmittelsicherheitsgesetz Lebensmittel mit bestimmten psychoaktiven Stoffen. Betroffen sind etwa Fruchtgummis, Kekse, Schokolade oder Lollis mit berauschender Wirkung.
Die Lebensmittelaufsicht darf entsprechende Ware nun auch aus dem Verkehr ziehen, wenn der enthaltene Wirkstoff noch außerhalb des Suchtmittelgesetzes liegt. Zuvor mussten Behörden viele Produkte einzeln prüfen. Solche Verfahren konnten laut Gesundheitsministerium mehrere Monate dauern.
HHC unterliegt in Österreich bereits seit März 2023 einem Verkaufsverbot. Hersteller brachten danach andere Stoffe wie HHC-P auf den Markt. Das neue Gesetz ist deshalb breiter formuliert und soll auch auf neue Ersatzstoffe anwendbar sein.
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erklärt das Ziel: „Produkte, die aussehen wie Süßigkeiten, aber gefährliche psychoaktive Substanzen enthalten, gehören nicht ins Regal und schon gar nicht in Kinderhände.“
Was Labore in den Packungen fanden
Untersuchungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zeigen, wie berechtigt meine Frage ist. Die AGES analysierte rund 80 verdächtige Proben. In 50 Fällen fand das Labor THC, 16 Produkte enthielten Muscimol, einen Wirkstoff des Fliegenpilzes.
In weiteren Proben steckten Kratom, Kanna, Blauer Lotus oder Hawaiianische Holzrose. Mehrere Produkte galten als gesundheitsschädlich oder unsicher. Hinter fast gleich aussehenden Fruchtgummis können somit völlig verschiedene Stoffe und Dosierungen stecken.
Beim Anblick meiner „Exotic“-Packung hätte ich keinen dieser Unterschiede erkannt. Eine bunte Farbe verrät weder den Wirkstoff noch seine Menge. Auch ein legal wirkender Verkaufsort beweist nicht, dass die Zusammensetzung geprüft wurde.
Die Verpackung senkt die Hemmschwelle
Ich verstehe die Neugier auf solche Produkte. Sie wirken neu und auffällig und erinnern eher an eine Süßigkeit als an eine Droge. Gerade diese Ähnlichkeit stört mich am meisten.
Die Europäische Drogenagentur EUDA warnt ebenfalls vor dem Aussehen gewöhnlicher Süßigkeiten. Es könne neue Konsumentinnen und Konsumenten anziehen und bei Kindern zu einer versehentlichen Einnahme führen. Laboranalysen zeigten außerdem große Unterschiede zwischen einzelnen Produkten und Chargen.
Mein Wunsch war von Beginn an, solche Produkte weniger zugänglich und weniger verlockend zu machen. Das Verbot erfüllt einen Teil davon. Ob es im Alltag wirkt, hängt nun von Kontrollen in Geschäften, bei Automaten und im Onlinehandel ab.
Wenn eine zweite Portion zu viel wird
Bei essbaren Cannabisprodukten setzt die Wirkung oft später ein als beim Rauchen oder Verdampfen. Wer nach kurzer Zeit kaum etwas spürt, greift möglicherweise zu einem zweiten Gummibärchen. Dadurch kann eine zu hohe Dosis entstehen.
Mögliche Folgen reichen laut EUDA von Übelkeit, Herzrasen und Panik bis zu schweren Vergiftungen oder psychotischen Episoden. Manche Betroffene brauchen eine Behandlung im Krankenhaus. Im Jahr 2025 entdeckten europäische Staaten 27 neue Cannabinoide, 16 davon waren halbsynthetisch.
Diese Zahl zeigt mir, warum eine Zutatenliste allein kaum Sicherheit schafft. Während Behörden einen Stoff prüfen, kann bereits der nächste Name auf einer neuen Packung stehen. Für Käuferinnen und Käufer bleibt der Inhalt dadurch schwer einschätzbar.
Das Verbot beendet den Verkauf nicht automatisch
Geschäfte und Automaten lassen sich kontrollieren. Schwieriger wird es bei illegalen Websites oder privaten Angeboten über soziale Medien. Dort fehlen häufig verlässliche Angaben zu Herstellung, Dosierung und Inhalt.
Ein Verbot kann solche Produkte aus sichtbaren Regalen drängen. Die Neugier verschwindet dadurch kaum. Umso wichtiger sind verständliche Warnungen, die erklären, warum zwei ähnlich aussehende Gummibärchen völlig unterschiedlich wirken können.
Wer nach dem Konsum eines unbekannten Fruchtgummis Beschwerden spürt, sollte keine weitere Portion nehmen. Bei einem Vergiftungsverdacht hilft die österreichische Vergiftungsinformationszentrale rund um die Uhr unter 01 406 43 43. Bei Bewusstlosigkeit, schweren Atemproblemen oder Kreislaufversagen gilt der Notruf 144.
Vier Monate später bleibt mir die „Exotic“-Packung im Kopf. Ihre Farben weckten meine Neugier, ihr Inhalt blieb für mich rätselhaft. Seit 1. September muss der Staat meine damalige Frage früher stellen: „Was ist da wirklich drinnen?“ Am besten, bevor jemand den ersten Gummibären isst.
Kommentare