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Fahrt ihr E-Scooter? Was sich ab 1. Oktober für euch ändert

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Redakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
28.07.2026
2 Min.

Für viele von uns war der E-Scooter das erste eigene Fahrzeug. Schnell, günstig, kein Führerschein nötig – perfekt für den Weg in die Schule, ins Freibad oder zu Freunden. Aber genau diese Leichtigkeit hat auch eine Kehrseite, und die Unfallzahlen der letzten Zeit zeigen das deutlich. Deshalb hat der Gesetzgeber die Regeln in mehreren Schritten verschärft – Regeln, die uns direkt betreffen.

Vom lässigen Fortbewegungsmittel zum Fahrzeug mit Regeln: Seit Mai gelten für E-Scooter Helmpflicht, Blinker und ein Verbot, zu zweit zu fahren. (Foto: Shutterstock)

Ende April 2026 ist in Oberndorf an der Melk in Niederösterreich etwas passiert, das vielen von uns nahegeht: Zwei zwölfjährige Freundinnen waren gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. Beim Abbiegen wurde ein Auto übersehen, der Zusammenstoß war nicht mehr zu verhindern. Eines der beiden Mädchen kam ums Leben. So ein Fall ist kein Einzelfall – allein in Wien hat sich die Zahl der Kinder-Unfälle mit E-Scootern innerhalb eines Jahres von 358 auf 646 fast verdoppelt.

Das gilt seit dem 1. Mai für uns

Seit 1. Mai 2026 zählen E-Scooter offiziell als Fahrzeuge. Konkret heißt das für uns:

  1. Helmpflicht unter 16 beim E-Scooter (bei E-Bikes unter 14)
  2. Promillegrenze 0,5 – auch für uns
  3. Nur noch eine Person pro Roller – zu zweit fahren ist vorbei
  4. Nichts mehr an der Lenkstange transportieren

Der Helm gehört jetzt einfach dazu, so uncool er sich manchmal anfühlt. Und zu zweit fahren, was für viele von uns normal war, geht rechtlich nicht mehr.

Blinker und Klingel werden Pflicht – auch am alten Roller

Neu ist außerdem: Jeder E-Scooter braucht künftig Blinker an den Lenkerenden und eine Klingel. Das betrifft nicht nur Neugeräte, sondern auch die, die wir schon länger fahren – Nachrüsten ist angesagt. Blöd nur: Für viele Modelle gibt es aktuell noch gar keine passenden Blinker im Handel. Der ÖAMTC fordert deshalb eine Übergangsfrist oder eine flexiblere Lösung. Bis dahin drohen bei fehlender Ausstattung Verwaltungsstrafen.

Ab Oktober wird's für E-Mopeds richtig ernst

Ab 1. Oktober 2026 gilt eine zweite, härtere Stufe für sogenannte E-Mopeds – die elektrischen Roller, die auch ohne Treten fahren. Sie werden dann als Kraftfahrzeuge eingestuft. Wer so ein Gerät fährt, braucht ab dann, unabhängig vom Alter:

  1. Führerschein
  2. Kennzeichen
  3. Versicherung
  4. Helm

Und: Auf dem Radweg ist damit Schluss, es geht nur noch auf der Fahrbahn. Für alle von uns, die so ein E-Moped besitzen, ist das eine massive Umstellung – ohne Führerschein wird der Roller ab Herbst schlicht nicht mehr legal nutzbar sein.

Was Verkehrsexpert:innen sagen

In der Verkehrssicherheitsforschung kommt die Novelle größtenteils gut an. Ein Wiener Verkehrsforscher bezeichnete sie im Ö1-Mittagsjournal als richtigen Schritt. Gleichzeitig warnt die Polizei vor manipulierten Geräten: Bei Kontrollen wurden Roller erwischt, die statt der erlaubten Geschwindigkeit über 80 km/h fuhren. Solche frisierten Scooter sind nicht nur brandgefährlich, sie verlieren dadurch auch ihre Zulassungsfähigkeit.

Was das für unseren Alltag heißt

Für uns, die täglich mit dem Scooter unterwegs sind, ändert sich also einiges: Helm auf, egal wie's aussieht. Alleine fahren statt zu zweit. Und wer einen älteren Roller hat, sollte checken, ob er die neuen Vorgaben überhaupt noch erfüllt. Die Regeln nerven im ersten Moment vielleicht. Aber hinter jeder einzelnen steckt ein echter Unfall – oft mit Leuten, die genauso alt sind wie wir. Vielleicht hilft genau dieser Gedanke beim nächsten Mal, den Helm doch aufzusetzen, bevor der Roller losrollt.



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