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Es war ein langer Weg zur politischen Teilhabe. Und noch immer kämpfen wir Frauen für unsere Rechte

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Volontärin · College Rookie Team
14.01.2026
3 Min.

Rechte, die heute selbstverständlich erscheinen, mussten über Jahrhunderte erkämpft werden. Besonders das Frauenwahlrecht ist das Ergebnis eines langen politischen Kampfes gegen Ausgrenzung und Benachteiligung. Ein Blick in die Geschichte zeigt, warum wir Frauen unsere politischen Rechte nicht als gegeben hinnehmen dürfen.

Der Weg zur Wahlurne war voller Hindernisse. (Foto: Miguel Bruna/unsplash)

Über viele Jahrhunderte hinweg spielten Frauen in politischen Entscheidungsprozessen keine Rolle. In der Antike ab etwa 800 v. Chr. sowie im Mittelalter von rund 500 bis 1500 n. Chr. galten Frauen zwar als Teil der Gesellschaft, besaßen jedoch keinerlei politische Rechte. Sie durften weder wählen noch öffentliche Ämter ausüben und standen rechtlich unter der Vormundschaft eines Mannes. Ihre Rolle wurde auf Haushalt und Dienst beschränkt.

Ein zentrales Argument gegen das Frauenwahlrecht war die Sorge, es könne den Frieden in der Ehe gefährden und die Familie destabilisieren. Zudem ging man davon aus, dass sich Wahlergebnisse durch die Stimmen von Frauen kaum verändern würden. Die Stimme des Mannes galt als ausreichend für die gesamte Familie. Ein weiterer Ausschlussgrund war die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen: Da verheiratete Frauen kein eigenes Vermögen besitzen durften, wurden sie automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Frauen und politische Hoffnung während der Französischen Revolution

Mit der Französischen Revolution von 1789 bis 1799 schien sich erstmals eine grundlegende Veränderung abzuzeichnen. Die Revolution stürzte die absolute Monarchie und verbreitete die Ideale von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in ganz Europa. Viele Frauen sahen darin eine Chance auf politische Gleichberechtigung.

Frauen beteiligten sich aktiv an den revolutionären Ereignissen. Sie führten den berühmten Marsch nach Versailles an, forderten Brot und verlangten, dass der König nach Paris übersiedelte. Darüber hinaus gründeten sie politische Vereine, diskutierten über Gesetze und reichten Petitionen ein. Viele waren überzeugt, durch ihr Engagement ihre Gleichstellung als Bürgerinnen bewiesen zu haben.

Diese Hoffnungen erfüllten sich jedoch nicht. Die im August 1789 verabschiedete „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ gewährte politische Mitbestimmung ausschließlich Männern. Die erste französische Verfassung vom 3. September 1791 bestätigte diesen Ausschluss, indem sie das Wahlrecht auf besitzende Männer beschränkte. Auch die Verfassung vom 24. Juni 1793, die das Wahlrecht auf alle Männer ausweitete, schloss Frauen weiterhin aus. Mit dem offiziellen Verbot aller Frauenklubs und politischen Versammlungen am 30. Oktober 1793 beendete der Nationalkonvent jede organisierte politische Beteiligung von Frauen. Der Ausschluss war das Ergebnis mehrerer gesetzlicher Entscheidungen, die die traditionelle Benachteiligung von Frauen weiter festigten.

Das Ende des Wahlverbots in Österreich

In Österreich wurde das Wahlverbot für Frauen am 12. November 1918 im Parlamentsgebäude in Wien aufgehoben. Dieser Tag gilt bis heute als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts. Die neue Regierung beschloss in der Nationalversammlung für Deutschösterreich ein Gesetz über die Staats- und Regierungsform, in dem festgehalten wurde: „Das Wahlrecht wird von jedem Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes ausgeübt.“

Die erste Wahl mit Frauenbeteiligung fand am 16. Februar 1919 statt. Dabei ging es um die politische Zukunft des Landes nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch der Monarchie. Rund 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen nahmen an dieser Wahl teil. Acht Frauen zogen erstmals als Abgeordnete in das österreichische Parlament ein. Zu den bekanntesten gehörte Adelheid Popp, die sich besonders für die Rechte von Arbeiterinnen einsetzte.

Der Kampf geht weiter

Auch heute ist das Frauenwahlrecht keine Selbstverständlichkeit. Rechte, die über Jahrzehnte erkämpft wurden, können eingeschränkt oder wieder infrage gestellt werden. Ungleiche Bezahlung, fehlende politische Repräsentation und Diskriminierung zeigen, dass Gleichberechtigung noch nicht vollständig erreicht ist. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir Frauen unsere Rechte kennen, sie nutzen und weiter für sie eintreten. Politische Teilhabe und Gleichstellung sind keine Geschenke, sondern Ergebnisse von Engagement, das auch in Zukunft notwendig bleibt.

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Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag.

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