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Ein neues Paar Sneaker, nie getragen und trotzdem im Müll? Damit soll jetzt Schluss sein

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Volontär · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
17.09.2026
4 Min.

Seit 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen bestimmte unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe nicht mehr einfach vernichten. Was das für Modefirmen, Retouren und vielleicht auch für unsere Kleidungspreise bedeutet.

Neue Kleidung verbraucht bereits bei der Herstellung Wasser, Energie und Rohstoffe. Ein neues EU-Verbot soll verhindern, dass unverkaufte Ware vernichtet wird. (Foto: shutterstock)

Stellt euch vor, ihr zieht in einem Geschäft ein neues Paar Sneaker aus dem Regal. Sauber, unbeschädigt, nie getragen. Nur gekauft hat es bisher niemand. Wenige Wochen später landet genau dieses Paar nicht im Ausverkauf, sondern wird entsorgt.

Das klingt sinnlos, könnte für Unternehmen aber günstiger sein, als Restbestände weiter zu lagern, Retouren zu kontrollieren oder sie erneut anzubieten. Seit dem 19. Juli 2026 gilt deshalb eine neue EU-Regel: Große Unternehmen dürfen bestimmte unverkaufte Bekleidung, Accessoires und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Das Verbot gilt auch in Österreich und ist Teil der europäischen Ökodesign-Verordnung.

Die italienische EU-Abgeordnete Alessandra Moretti brachte das Ziel schon bei der politischen Einigung deutlich auf den Punkt: Es sei, sinngemäß übersetzt, Zeit, das Modell „nehmen, herstellen, wegwerfen“ zu beenden. Gerade Fast Fashion lebt davon, ständig neue Kollektionen in großen Mengen auf den Markt zu bringen. Bleibt zu viel übrig, soll die Ware nun nicht mehr einfach aus dem Weg geschafft werden können.

Hofft ihr jetzt auf mehr Schnäppchen?

Da muss ich euch leider enttäuschen. Das Gesetz schreibt den Modefirmen nicht vor, übrig gebliebene Hoodies, Jeans oder Schuhe mit 70 Prozent Rabatt zu verkaufen. Es verbietet grundsätzlich nur ihre Vernichtung.

Unternehmen können Restware weiterverkaufen, spenden, reparieren oder für eine neue Verwendung aufbereiten. Sie können auch von Anfang an weniger produzieren. Genau das könnte die größere Veränderung sein: Wenn überschüssige Ware Lagerplatz und Geld kostet, lohnt es sich weniger, riesige Mengen herzustellen und später auszusortieren.

Auch Retouren können unter die Regel fallen. Das ist für euch besonders beim Online-Shopping relevant. Ein zurückgeschickter Pullover muss kontrolliert, eventuell gereinigt, neu verpackt und wieder einsortiert werden. Bei sehr billiger Mode kann dieser Aufwand mehr kosten als das Kleidungsstück selbst. Das neue Verbot soll verhindern, dass ein brauchbarer Pullover deshalb direkt zu Abfall wird.

Ausnahmen gibt es weiterhin. Ist ein Produkt verschmutzt, irreparabel beschädigt, gefälscht oder aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendbar, kann eine Vernichtung erlaubt sein. Das Gesetz rettet daher nicht jedes einzelne Kleidungsstück.

Warum Luxusmarken unter Druck geraten

Begeistert reagiert die Modebranche nicht in allen Bereichen. Besonders für Luxusmarken ist das Verbot heikel. Ihre Taschen, Schuhe und Kleidungsstücke sollen selten und exklusiv wirken. Werden große Restmengen plötzlich in Outlets oder mit hohen Rabatten verkauft, könnte dieses Image leiden.

Die Financial Times beschreibt deshalb mehrere unangenehme Möglichkeiten für die Unternehmen: Sie müssen höhere Lagerkosten tragen, mehr Ware über kontrollierte Rabattkanäle verkaufen oder von Anfang an weniger herstellen. Das Verbot trifft damit nicht nur die Mülltonne, sondern auch ein Geschäftsmodell, das teilweise auf künstlicher Knappheit beruht.

Chanel erklärte der Zeitung, heute nicht verkäufliche Produkte über das 2019 gegründete Unternehmen L’Atelier des Matières behandeln zu lassen. Dort sollen Materialien zurückgewonnen und wieder in Kreisläufe gebracht werden. Das zeigt, wie die Industrie reagieren kann – beweist aber noch nicht, dass jede Marke ihre Überproduktion beendet.

Branchenverbände hatten außerdem mehr Klarheit darüber verlangt, was genau als „unverkauft“ und was als „Vernichtung“ zählt. Denn selbst Recycling kann rechtlich als Vernichtung gelten, wenn dafür ein fertiges, tragbares Kleidungsstück zuerst geschreddert wird. Eine Marke kann einen neuen Pullover also nicht einfach zu Fasern verarbeiten und danach behaupten, er sei gerettet worden.

Ein Verbot allein räumt den Kleiderberg nicht weg

Uwe Feige, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen, nennt das Verbot einen „zentralen Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft“. Gleichzeitig fordert er, Hersteller stärker an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung zu beteiligen. Denn jemand muss sich auch um die zusätzlichen Mengen kümmern, die nicht mehr vernichtet werden dürfen.

Wie groß das Problem ist, zeigen Zahlen der TU Graz: In Österreich fallen jährlich rund 220.000 Tonnen Textilabfälle an, knapp 80 Prozent davon werden verbrannt. Darin stecken allerdings auch getragene und kaputte Textilien – nicht nur neue Restware. Das EU-Verbot wird diesen gesamten Berg daher nicht verschwinden lassen.

Große Unternehmen müssen außerdem offenlegen, welche unverkauften Produkte sie aussortieren und warum. Dadurch können Öffentlichkeit und Behörden erstmals besser sehen, wie viel Ware tatsächlich übrig bleibt. Mittlere Unternehmen müssen das Verbot ab dem 19. Juli 2030 beachten, kleine und sehr kleine Betriebe bleiben ausgenommen.

Das neue Paar Sneaker aus dem Regal bekommt damit noch keine Garantie auf einen günstigen Preis, und auch keine Garantie auf einen Käufer. Aber bevor es ungetragen im Müll landet, muss das Unternehmen jetzt eine bessere Lösung finden, als es einfach wegzuwerfen.


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