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Ein Foto genügt: Wenn die KI Nacktbilder aus Profilbildern macht

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Redakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
30.08.2026
2 Min.

Mit sogenannten Nudify-Apps lässt sich aus einem harmlosen Profilbild in Sekunden ein täuschend echtes Nacktbild erzeugen. Solche Fälle erreichen längst die Schulen. Ein eigenes Gesetz dagegen fehlt in Österreich noch, doch die Politik arbeitet daran.

Mit KI-Apps lässt sich aus einem normalen Foto ein gefälschtes Nacktbild erzeugen. Ein Problem, das längst Schulen erreicht. (Foto: Shutterstock)

Ein öffentliches Profilbild aus den sozialen Medien. Mehr braucht eine KI-App nicht, um daraus ein gefälschtes Nacktbild zu bauen. Ein echtes Foto hat nie existiert. Trotzdem sieht die Fälschung echt aus, und im Klassenchat glaubt sie jeder. Treffen kann das jede und jeden von uns.

Ein Foto genügt

Die Programme heißen Nudify- oder Undress-Apps. Sie fragen weder nach Alter noch nach Zustimmung. Ein Foto reicht, wenige Sekunden später steht die Fälschung. Betroffen sind fast immer Mädchen und Frauen. Laut einem Fact Sheet von Saferinternet.at zeigen 99 Prozent der pornografischen Deepfake-Videos Frauen. Julia Krickl vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation warnt im Ö3-KI-Check: Ein einziges öffentliches Foto genügt als Vorlage. Der alte Grundsatz, ein Video beweise, was geschehen ist, hält nicht mehr.

An den Schulen angekommen

Die Fälle häufen sich. In der Schweiz, in Deutschland und in Österreich wurden zuletzt Vorfälle bekannt, bei denen Jugendliche Fotos von Mitschülerinnen mit KI sexualisierten. Oft passiert das unter Gleichaltrigen, die Bilder landen in Klassenchats. Schulen schalten dann Schulpsychologie und Polizei ein. Laut einer US-Studie ist einer von 17 Jugendlichen von Deepfakes betroffen.

Was in Österreich gilt

Ein eigenes Deepfake-Gesetz gibt es in Österreich noch nicht. Je nach Inhalt greifen aber bestehende Regeln. Wichtig für alle unter 18: Schon das Erstellen sexualisierter Darstellungen Minderjähriger ist strafbar (§ 207a StGB). Wer ein Fake-Nacktbild einer minderjährigen Mitschülerin baut, macht sich also schon damit strafbar - auch ohne es zu teilen.

Bei Erwachsenen fehlt dieser Schutz vor der bloßen Erstellung. Wird ein Bild verbreitet, greifen das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG), Ehrdelikte und der Cyber-Mobbing-Paragraf (§ 107c StGB).

Die Politik will nachbessern. Im Juni 2026 forderte der Nationalrat strafrechtliche Konsequenzen. Sexualisierte Deepfakes seien "widerwärtig und menschenverachtend", sagte Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in der Debatte. Seit 2. August schreibt der EU AI Act zudem eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte vor.

Was tun, wenn es passiert

Zuerst das Wichtigste: Die Schuld liegt bei der Person, die das Bild macht, nie bei der betroffenen Person.

Beweise sichern, etwa mit Screenshots oder dem Tool Netzbeweis. Das Bild bei der Plattform melden und bei der PolizeiAnzeige erstatten, online oder auf jeder Dienststelle. Und mit einer Person reden, der du vertraust. Je früher, desto besser.

Und weiter?

Noch hinkt das Gesetz der Technik hinterher. Der Schutz davor entsteht gerade erst. Ein Foto genügt, um jemanden bloßzustellen. Die beste Waffe dagegen ist, es nicht für normal zu halten.



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