In der Tierhaltung verändert sich die Sichtweise der Bevölkerung seit Jahren grundlegend. Nun hat sich die Bundesregierung auf das endgültige Aus der Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung geeinigt. Erstmals ist ein fixes Enddatum beschlossen: Bis Ende 2039 müssen alle bestehenden Ställe umgebaut sein.
Die lange Übergangsfrist hängt damit zusammen, dass Genehmigungen für Stallumbauten viel Zeit benötigen.
Parallel dazu sieht das Regierungsprogramm 2020–2024 weitere Anpassungen im Bereich Tierschutz, Tierhaltung und Tiertransport vor – darunter:
- ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern,
- ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken,
- strengere Regeln für Tiertransporte.
Für Neu- und Umbauten sind Vollspaltenböden ohne Funktionsbereiche bereits ab dem kommenden Jahr nicht mehr erlaubt.
Worum geht es bei Vollspaltenböden?
Ein Vollspaltenboden besteht aus durchgehenden Bodenplatten mit Spalten, durch die Gülle direkt in einen darunterliegenden Kanal fällt. Dadurch muss der Stall deutlich seltener ausgemistet werden.
Vorteile laut Befürwortern:
- sehr geringer Arbeitsaufwand,
- kostengünstige Produktion,
- dadurch preiswertes Schweinefleisch möglich,
- aus ihrer Sicht hygienischer als Strohhaltung,
- geringere Gefahr von Entzündungen und Krankheiten.
Kritikpunkte:
- die Tiere stehen, gehen und liegen ausschließlich auf dem Spaltenboden,
- meist kein Zugang zu Stroh oder Auslauf,
- keine klar getrennten Bereiche zum Fressen, Liegen und Koten,
- natürliche Verhaltensweisen wie Wühlen sind kaum möglich.
Das gesetzliche Verbot
Das endgültige Verbot der Vollspaltenbuchten tritt Ende 2039 in Kraft. Bis dahin müssen alle bestehenden Schweineställe schrittweise auf neue Haltungsformen umgestellt werden.
Bereits seit 2023 gilt:
- Verbot für Neu- und Umbauten mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten,
- 20 % mehr Platz für die Tiere,
- verpflichtende Klimatisierung,
- mehr Beschäftigungsmaterial,
- strukturierte Buchten (eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche).
Bis 2026 sollen zudem neue Vorschläge für einen gesetzlichen Mindeststandard in der Schweinehaltung ausgearbeitet werden. Diese werden nach Begutachtung und politischer Diskussion festgelegt und gelten anschließend für:
- alle weiteren Neu- und Umbauten,
- ab 2040 auch für sämtliche bestehenden Ställe.
Das passiert im Rahmen des Forschungsprojekts IBest+, bei dem Tierschutzorganisationen, Wissenschaft und Praxisbetriebe zusammenarbeiten.
Zusätzlich wird auch das AMA-Gütesiegel überarbeitet, um Betriebe stärker zu motivieren, bessere Haltungsbedingungen umzusetzen und Mindeststandards anzuhebe
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