Das Handy vibriert. Eine unbekannte Nummer, ein Kontaktversuch über eine Dating-App oder einfach ein Klassenchat, der gerade aus dem Ruder läuft. Und dann: ein Bild, das niemand angefordert hat. Für viele von uns ist das keine hypothetische Situation mehr, sondern gelebte Realität, fast unabhängig davon, wie aktiv man selbst auf Social Media unterwegs ist.
"Ich war zuerst komplett verwirrt. Ich hab echt kurz gedacht, das ist ein schlechter Witz. Dann hab ich den Typen sofort blockiert, aber irgendwie hat mich das den ganzen Tag beschäftigt", erzählt Sarah, 17, Schülerin aus Wien. Von der neuen Rechtslage hatte sie zu dem Zeitpunkt noch nichts gehört. "Ich hab immer geglaubt, das ist zwar extrem daneben, aber halt nichts, womit die Polizei wirklich was macht", sagt sie.
An eine Anzeige hat sie trotzdem nicht gedacht. "Ich hab mir gedacht, das bringt eh nichts. Außerdem hatte ich keine Lust, Freunden oder meinen Eltern erklären zu müssen, was passiert ist." Verändert hat sich seitdem trotzdem etwas: "Ich nehme fast keine unbekannten Anfragen mehr an. Früher war mir das ziemlich egal, jetzt schaue ich viel genauer, wer mir schreibt."
Rechtlich geregelt
Seit dem 1. September 2025 ist das in Österreich kein rechtliches Niemandsland mehr. Mit einer Novelle zu Paragraf 218 Strafgesetzbuch wird das unaufgeforderte Verschicken von Bildern menschlicher Genitalien zur strafbaren sexuellen Belästigung, wie saferinternet.at ausführlich erklärt. Betroffen sind sämtliche digitalen Kanäle, von WhatsApp und Snapchat bis zu Airdrop und Bluetooth, auch bearbeitete oder künstlich erstellte Bilder fallen darunter. Wer erwischt wird, riskiert bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
"Dick-Pics ungefragt aufs Handy zu bekommen, ist ein invasiver Übergriff in die Privatsphäre und löst bei Betroffenen neben Ärger oft auch Hilflosigkeit, Ekel und Scham aus", sagte Anna Sporrer (SPÖ), Justizministerin, in einer Presseaussendung zum Gesetzesbeschluss.
Im Parlament war der Ton bei der Beschlussfassung ähnlich klar. Beim Verschicken obszöner Bilder handle es sich nicht um "dumme Bubenstreiche", sondern um gezielte Grenzverletzungen, unterstrich Viktoria Hutter (ÖVP/NÖ) im Bundesrat.
Die Zahlen, um die es eigentlich geht
Wie groß das Problem tatsächlich ist, zeigt die aktuelle Ö3-Jugendstudie 2026, für die zwischen 2. und 29. März 2026 rund 13.500 16- bis 25-Jährige aus der Zielgruppe befragt wurden. Mehr als die Hälfte der jungen Frauen, konkret 56 Prozent, hat demnach bereits ungefragt ein Dick Pic erhalten. Rund jede fünfte, 22 Prozent, war zusätzlich mit Grooming konfrontiert, also mit gezielten Annäherungsversuchen Erwachsener mit sexueller Absicht. Dazu kommt ein digitaler Alltag, der ohnehin stark beansprucht: 73 Prozent der Befragten haben sich laut der Ö3-Jugendstudie 2026 schon in endlosen Feeds verloren, 53 Prozent konsumieren schlechte Nachrichten regelmäßig im Dauerscroll-Modus.
Diese Zahlen stammen aus der Zeit nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, nicht aus der Zeit davor. Das eigentlich Bemerkenswerte daran: Ein Dreivierteljahr, nachdem Genitalbilder offiziell strafbar wurden, hat sich an der Häufigkeit für viele junge Frauen offenbar wenig geändert.
Verfahren eingestellt, obwohl die Täter geständig waren
Wie konsequent das neue Gesetz tatsächlich angewendet wird, ist unklarer, als man erwarten würde. Die Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski richtete eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Sporrer, nachdem bekannt geworden war, dass erste Strafverfahren eingestellt wurden, obwohl die Beschuldigten geständig waren. Als besonders alarmierend bezeichnete Disoski die kolportierte Begründung, wonach Beschuldigte angegeben hätten, die neue Rechtslage nicht gekannt zu haben, wie oe24.at berichtete.
Die Antwort aus dem Justizministerium blieb vage. Wie viele Verfahren es insgesamt gibt und warum genau sie eingestellt wurden, konnte Sporrer nicht sagen. Einen Handlungsbedarf sah sie trotzdem nicht, die bekannten Einstellungen hätten "keine strukturellen Unklarheiten der Staatsanwaltschaften bei der Rechtsanwendung zutage gebracht".
"Das Justizministerium weiß nicht einmal, wie viele Anzeigen wegen Dick-Pics erstattet, eingestellt oder erledigt werden, und die Ministerin sieht trotzdem keinen Anlass, daran etwas zu ändern. Das ist schwer nachvollziehbar", sagte Meri Disoski laut oe24.at. Betroffene hätten ein Recht darauf, dass genau hingeschaut werde, so Disoski weiter.
Nicht jede und jeder reagiert im ersten Moment gleich. "Ich hab's zuerst sogar Freunden geschickt und wir haben uns darüber lustig gemacht. Erst später ist mir eigentlich klar geworden, wie respektlos das überhaupt ist", erzählt Melissa, 19, Schülerin. Von der Strafbarkeit hatte auch sie nichts gewusst. "Ich hätte nie gedacht, dass es dafür wirklich ein Gesetz gibt."
Eine Anzeige war für sie deshalb erst gar kein Thema: "Ich wusste ehrlich gesagt nicht mal, ob das überhaupt möglich ist." Auch bei ihr hat sich das Verhalten seitdem verändert: "Wenn mir jemand komisch vorkommt, blockiere ich die Person sofort. Früher hab ich manchmal noch diskutiert." Was aus ihrer Sicht fehlt, ist vor allem eines: "Mehr Aufklärung. In der Schule redet man zwar über Cybermobbing, aber über sowas eigentlich fast gar nicht."
Dokumentieren hilft
"Wir erleben, dass das Thema sichtbarer geworden ist. Viele Jugendliche wissen inzwischen, dass unaufgefordert verschickte intime Bilder nicht nur respektlos, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar sein können. Gleichzeitig besteht noch viel Unsicherheit darüber, wann eine Anzeige sinnvoll ist", sagt Mag. Katharina Huber, Juristin mit Schwerpunkt Medienrecht, im Gespräch mit campus a college.
Dass trotzdem Verfahren eingestellt werden, überrascht sie nicht grundsätzlich: "Ein Geständnis allein reicht nicht automatisch für eine Verurteilung. Entscheidend ist, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob sich der Sachverhalt eindeutig nachweisen lässt." Deshalb rät sie Betroffenen, Beweise nicht vorschnell zu löschen: "Je besser Chats, Screenshots und weitere digitale Beweise dokumentiert sind, desto einfacher lässt sich ein Fall rechtlich beurteilen."
Ihr konkreter Rat, wenn ein solches Bild ankommt: "Nicht antworten, Beweise sichern, den Account blockieren und die Plattform melden. Wenn sich Betroffene unsicher fühlen, sollten sie sich an eine Vertrauensperson oder eine Beratungsstelle wenden." Bei der Bekanntheit des Gesetzes sieht sie noch Luft nach oben: "Unser Eindruck ist, dass viele Jugendliche schon davon gehört haben, aber die Details nicht kennen. Deshalb bleibt Aufklärung an Schulen und in sozialen Medien weiterhin sehr wichtig."
Nicht alle sahen das Gesetz von Anfang an unkritisch
Bei aller Einigkeit über das grundsätzliche Ziel gab es im Gesetzgebungsprozess auch mahnende Stimmen. Die Österreichische Rechtsanwaltskammer hätte sich gewünscht, dass die Strafbarkeit auf Handlungen beschränkt bleibt, die wahrscheinlich zu schwerem psychischem Schaden führen, um eine überschießende Kriminalisierung gerade bei Jugendlichen zu vermeiden.
Der Gesetzgeber entschied sich letztlich für die breitere Fassung. Gleichzeitig verpflichtet auch eine bis 2027 umzusetzende EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen die Mitgliedstaaten dazu, einen eigenen Straftatbestand gegen sogenanntes Cyberflashing zu schaffen. Österreich ist mit dem Paragrafen 218 Absatz 1b also nicht nur innenpolitisch, sondern auch europarechtlich vorgeprescht.
Ein Gesetz, das niemand überprüfen kann
Damit steht Österreich vor einem eigentümlichen Problem. Ein Straftatbestand existiert, aber niemand erfasst systematisch, wie oft er überhaupt zur Anwendung kommt. Ob der neue Paragraf Täter tatsächlich abschreckt, ob Opfer durch ihn besser geschützt sind und ob Staatsanwaltschaften ihn konsequent anwenden, lässt sich damit derzeit schlicht nicht beantworten. Für ein Gesetz, das ausdrücklich mit dem Versprechen eingeführt wurde, jungen Frauen mehr Sicherheit zu geben, ist das eine unbefriedigende Ausgangslage.
Was Betroffene tun können
"Ich glaube, viele haben Angst, dass sie sich rechtfertigen müssen. Es müsste einfach klar sein, dass die Schuld nie bei der Person liegt, die das Bild bekommt", sagt Sarah dazu.
Wichtig dabei, ergänzt Huber: Die Beweislast liegt bei den Behörden, nicht bei den Betroffenen selbst, auch wenn der Fall aus dem Justizministerium zeigt, dass das in der Praxis offenbar nicht immer reibungslos funktioniert. Minderjährige können sich zusätzlich an die Vertrauenslehrperson oder die Schulsozialarbeit wenden.
Was das für unseren Alltag bedeutet
Für viele in unserer Generation ist das kein abstraktes Justizthema, sondern etwas, das im Klassenchat, auf Instagram oder über eine Dating-App jederzeit passieren kann. Ein Gesetz, das existiert, aber dessen Wirkung niemand kennt, verändert an diesem Alltag erst einmal wenig. Es verschiebt höchstens die Frage: nicht mehr "ist das erlaubt", sondern "wird das überhaupt verfolgt, wenn es passiert".
Irgendwo Handy vibriert wieder ein Handy. Das nächste Dick-Pick ist angekommen. Hat sich der Absender gerade strafbar gemacht? Das weiß niemand so genau, nicht einmal das Justizministerium.
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