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Bis zu 800 Euro fürs Schulschwänzen: Diese Strafe ist bitter

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Chefredakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
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04.09.2026
3 Min.

SCHUL-CHECK. In dieser Kolumne beschäftigt sich unser Redakteur Simon Prinz mit Entscheidungen, die unseren Schulalltag betreffen. Er erklärt aktuelle Entwicklungen verständlich und sagt, was er darüber denkt.

Der Kolumnist Simon Prinz (Foto: Simon Prinz )

Seit 1. September kann Schulschwänzen die Eltern bis zu 800 Euro kosten. Ich finde diese hohe Strafe grundsätzlich richtig. Wenn Gespräche und Unterstützung nichts verändern, braucht die Schulpflicht eine Konsequenz, die Familien ernst nehmen.

Der neue Strafrahmen liegt zwischen 150 und 800 Euro. Bisher waren 110 bis 440 Euro vorgesehen. Die Strafe trifft nicht die Schülerinnen und Schüler selbst, sondern ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte. Sie sind während der neunjährigen Schulpflicht dafür verantwortlich, dass ihre Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen.

Für mich ist klar: 800 Euro sind viel Geld. Gerade deshalb wird die Regel wahrscheinlich wirken. Viele Jugendliche werden keine Angst vor einem versäumten Unterrichtstag haben. Anders sieht es aus, wenn deshalb zu Hause eine hohe Rechnung ankommt. Wer weiß, dass die eigenen Eltern mehrere hundert Euro zahlen könnten, überlegt sich das Schwänzen vermutlich genauer.

Zuerst reden, später strafen

Eine Geldstrafe darf trotzdem nicht die erste Reaktion der Schule sein. Ein Jugendlicher, der wiederholt fehlt, kann den Unterricht langweilig finden oder schlicht keine Lust haben. Hinter den Fehlzeiten können aber auch Mobbing, psychische Belastungen, schlechte Leistungen oder Probleme in der Familie stehen. Eine Rechnung löst solche Ursachen nicht.

Deshalb sollte die Schule zuerst mit dem Schüler und seinen Eltern sprechen. Genau das sieht auch das Gesetz vor. Schulen können die Gründe untersuchen, Verwarnungen aussprechen und konkrete Vereinbarungen mit dem Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten treffen. Falls es notwendig ist, können Schülerberatung, Schulpsychologie oder Schulsozialarbeit einbezogen werden.

Eine Anzeige ist nach geeigneten Maßnahmen vorgesehen, jedenfalls wenn ein schulpflichtiges Kind an jeweils mehr als drei aufeinanderfolgenden oder einzelnen Schultagen unentschuldigt fehlt. Wie hoch die Strafe innerhalb des Rahmens ausfällt, entscheidet die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde nach der Schwere des Falls.

Dieser Ablauf ist wichtig. Eine Familie sollte nicht wegen eines Missverständnisses oder eines einzelnen Fehlers sofort Hunderte Euro zahlen müssen. Wenn ein Kind jedoch regelmäßig ohne Rechtfertigung fehlt und die Eltern trotz Gesprächen nichts unternehmen, braucht es irgendwann eine spürbare Konsequenz.

Angst bringt jemanden zurück, aber nicht weiter

Ich glaube, die höhere Strafe kann Jugendliche wieder in die Klasse bringen. Der Grund ist allerdings wenig erfreulich: Manche werden hingehen, weil sie Angst vor der Reaktion ihrer Eltern haben. Kurzfristig kann dieser Druck funktionieren. Langfristig reicht Anwesenheit allein noch nicht.

Ein Schüler, der wegen Mobbings fehlt, fühlt sich durch eine Strafdrohung in der Klasse nicht sicherer. Eine Schülerin mit psychischen Problemen wird durch 800 Euro Druck nicht automatisch gesund. Und wenn Eltern selbst überfordert sind, trifft sie eine hohe Zahlung besonders hart.

Genau deshalb müssen Unterstützung und Konsequenz zusammengehören. Die Schule muss zuerst herausfinden, weshalb jemand fehlt, und Hilfe anbieten. Erst wenn Gespräche, Vereinbarungen und Unterstützung scheitern, halte ich die höhere Strafe für angemessen.

Schulpflicht braucht Folgen

Schule ist nicht immer angenehm. Trotzdem entscheidet regelmäßiger Unterricht mit darüber, welchen Abschluss wir schaffen und welche Möglichkeiten wir später haben. Wer dauerhaft fehlt, verliert Stoff, Anschluss an die Klasse und im schlimmsten Fall Chancen für die eigene Zukunft.

Der Staat kann eine Schulpflicht nicht ernsthaft vorschreiben und bei dauernden Verstößen folgenlos zusehen. Der neue Rahmen von bis zu 800 Euro setzt eine klare Grenze. Er macht Eltern stärker dafür verantwortlich, sich mit den Fehlzeiten ihrer Kinder auseinanderzusetzen.

Mir wäre am liebsten, die Strafe müsste nie verhängt werden. Das Gespräch mit dem Jugendlichen und den Eltern sollte das Problem vorher lösen. Wenn beides nichts verändert, halte ich die höhere Geldstrafe aber für gerechtfertigt.

Die Angst vor Ärger zu Hause kann Jugendliche am nächsten Morgen zurück in die Schule bringen. Ob sie danach auch bleiben wollen, entscheidet sich jedoch nicht auf dem Strafbescheid. Das hängt davon ab, ob jemand zuhört und den wirklichen Grund für ihr Fehlen ernst nimmt.



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