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Bis zu 450 Euro für den Schulweg: Wer das Geld jetzt bekommen kann

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Volontär · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
08.09.2026
3 Min.

Seit dem 1. September gelten in Österreich höhere Schulfahrtbeihilfen. Familien können abhängig von Schulweg und Unterrichtstagen bis zu 45 Euro monatlich erhalten. Das Geld kommt jedoch nicht automatisch – und die Beihilfe darf nicht mit der Schülerfreifahrt verwechselt werden.

Der Schulweg beginnt für viele Jugendliche mit langem Warten und zusätzlichen Fahrtkosten. Seit September können betroffene Familien eine deutlich höhere Schulfahrtbeihilfe erhalten. (Foto: wal_172619/Pixabay)

Stell dir vor: Dein Schulweg ist 14 Kilometer lang. Du fährst fünfmal pro Woche zur Schule, doch für einen Teil der Strecke gibt es weder eine kostenlose Beförderung noch eine nutzbare Schülerfreifahrt. Bis Ende August waren dafür höchstens 19,70 Euro Schulfahrtbeihilfe im Monat vorgesehen. Seit dem neuen Schuljahr können es 45 Euro sein.

Bei zehn geförderten Schulmonaten ergibt das bis zu 450 Euro. Die Strecke wird dadurch nicht kürzer und der Bus fährt nicht häufiger. Für eine Familie kann der höhere Betrag trotzdem einen Unterschied machen.

Freifahrt und Beihilfe sind nicht dasselbe

Die Schülerfreifahrt ermöglicht eine vergünstigte oder kostenlose Fahrt zwischen Wohnort und Schule. Dafür wird seit dem Schuljahr 2026/27 ein jährlicher Eigenanteil von 29,60 Euro verlangt – zuvor waren es 19,60 Euro.

Die Schulfahrtbeihilfe ist dagegen ein Geldbetrag. Sie kommt infrage, wenn mindestens zwei Kilometer des Schulwegs nicht kostenlos oder mit einer Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können. Die beiden Angebote klingen ähnlich, funktionieren aber unterschiedlich.

Wer kann die Beihilfe bekommen?

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass für die Schülerin oder den Schüler österreichische Familienbeihilfe bezogen wird. Der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Schule muss in eine Richtung mindestens zwei Kilometer lang sein. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung kann diese Mindestgrenze entfallen.

Auch ein verpflichtendes Praktikum kann berücksichtigt werden, wenn dafür regelmäßig ein entsprechender Weg zurückgelegt werden muss. Entscheidend ist jedoch: Wer freiwillig auf eine vorhandene und geeignete öffentliche Verbindung verzichtet, erhält deshalb nicht automatisch die pauschale Beihilfe.

Von 12 bis 45 Euro monatlich

Wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg dauerhaft nicht genutzt werden können, richtet sich der Pauschalbetrag nach der Entfernung und der Anzahl der Schultage.

Bei einem Schulweg von höchstens zehn Kilometern gibt es monatlich 12 Euro für ein bis zwei Schultage, 24 Euro für drei bis vier Tage und 30 Euro für mehr als vier Tage pro Woche. Ist der Weg länger als zehn Kilometer, steigen die Beträge auf 18, 36 beziehungsweise 45 Euro.

Stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, wird anders gerechnet. Dann kann der Preis eines Schüler-Netztickets berücksichtigt werden, von dem der jährliche Eigenanteil von 29,60 Euro abgezogen wird. Deshalb erhält nicht jede Familie mit einem langen Schulweg automatisch den Höchstbetrag.

Die Änderung wurde bereits 2025 beschlossen und trat am 1. September 2026 in Kraft. Jugendministerin Claudia Plakolm sagte damals im Budgetausschuss, sie freue sich, dass die Schulfahrtbeihilfen nach vielen Jahren „endlich“ angepasst werden könnten. Gleichzeitig wurde allerdings auch der Eigenanteil für die Schülerfreifahrt um zehn Euro erhöht.

Ohne Antrag gibt es kein Geld

Die Beihilfe muss mit dem Formular „Beih 85“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Die Schule bestätigt darauf den Schulbesuch. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. Juni des Kalenderjahres eingereicht werden, das auf das betreffende Schuljahr folgt.

Normalerweise wird das Geld nach Ablauf des Unterrichtsjahres ausgezahlt. Auf gesonderten Antrag ist auch eine regelmäßigere Auszahlung möglich. Wer glaubt, die Voraussetzungen zu erfüllen, sollte deshalb Unterlagen zu Strecke, Fahrmöglichkeiten und Kosten aufbewahren.

Am nächsten Morgen bleibt der Schulweg aus dem Beispiel weiterhin 14 Kilometer lang. Der Unterschied steckt nicht im Bus und nicht auf der Straße, sondern in einem Formular. Bis zu 450 Euro können davon abhängen, ob eine Familie weiß, dass es dieses Formular überhaupt gibt.


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