Ein Morgen im Jänner 2027, kurz vor der ersten Stunde. Instagram öffnet sich, der Feed bleibt leer. Stattdessen erscheint ein Fenster: Alter bestätigen.
So könnte der Jahresstart für uns aussehen. Auch für alle, die schon 15, 16 oder 17 sind und seit Jahren ein Konto haben.
Das Verbot gilt für Kinder unter 14. Warum sollen dann auch wir anderen unser Alter beweisen?
Elias Pell ist 17 und geht in Wien zur Schule. Er würde mitmachen, zumindest grundsätzlich. „Ich glaub, ich würd’s schon machen, wenn ich dadurch weiter TikTok oder Instagram benutzen kann“, sagt er gegenüber campus a college. „Aber ich fänd’s schon zach, wenn ich dafür wirklich meinen Ausweis oder irgendwelche persönlichen Daten hergeben muss.“
Was im Entwurf steht
Die Regierung schickte den Gesetzesentwurf am 27. Juli in Begutachtung. Das Gesetz zielt auf Plattformen mit suchtfördernden Funktionen.
Dazu zählen Empfehlungsalgorithmen, die uns vor allem Videos von Fremden in den Feed spülen. Dazu zählen endloses Scrollen und Autoplay, also das automatische Weiterlaufen des nächsten Clips. Auch Belohnungen für tägliche Nutzung fallen darunter, etwa Streaks, bei denen ein Zähler wächst, solange wir jeden Tag schreiben. Und Push-Nachrichten, die uns zurücklocken, sobald wir eine Weile offline sind.
Das Bundeskanzleramt nennt als Beispiele TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. WhatsApp bleibt ausgenommen. Die Plattformen dürfen eigene kindgerechte Bereiche anbieten.
Bei Verstößen drohen großen Konzernen Strafen bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Ein Rechenbeispiel: Ein Konzern mit 100 Milliarden Euro Umsatz müsste im Extremfall bis zu sechs Milliarden Euro zahlen.
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) begründet den Schritt in einer Aussendung des Bundeskanzleramts: „Die Plattformen hatten lange genug Zeit, selbst Verantwortung zu übernehmen.“
Einmal Ausweis zeigen
Der Haken für uns steckt im Kleingedruckten. Die Prüfung erfolgt beim Anlegen eines Kontos. Bestehende Konten sollen beim Inkrafttreten ebenfalls überprüft werden. Wer ohne Konto surft, muss sich unter Umständen öfter ausweisen.
Konkret heißt das: Eine 16-Jährige mit sechs Jahre altem Instagram-Account muss ihr Alter ebenso belegen wie ein Neuling.
Eine Möglichkeit dafür ist die ID Austria, die digitale Ausweis-App des Staates. Sie gibt es ab 14, allerdings erst nach einem persönlichen Termin bei einer Behörde mit Lichtbildausweis.
Wie mühsam dieser Termin sein kann, erlebe ich selbst. Seit Monaten versuche ich, beim Magistratischen Bezirksamt in Neubau eine ID Austria zu bekommen. Ohne Termin klappt das nur am Vormittag, also dann, wenn ich in der Schule sitze. Freie Termine gibt es auf absehbare Zeit keine.
Einen Zwang zur ID Austria soll es laut Regierung nicht geben. Andere Anbieter sind ebenfalls vorgesehen. Welche das sein werden, steht noch nicht fest. Wer bis Jänner keinen Termin ergattert, ist auf sie angewiesen.
Die Regierung verspricht Datenschutz per Zero-Knowledge-Proof. Hinter dem sperrigen Begriff steckt eine kryptografische Methode: Die Plattform erfährt nur „14 oder älter: ja“. Name und Geburtsdatum bleiben verborgen. Umgekehrt soll die Ausweis-App nie erfahren, auf welcher Plattform wir unser Alter gezeigt haben.
Auf dem Papier klingt das nach der Lösung, die sich Elias wünscht. „Was mich daran stört, ist eher, dass ich nicht genau weiß, was dann mit den Daten passiert und wer die eigentlich bekommt“, sagt er. „Wenn es eine Möglichkeit gäbe, einfach über eine App zu bestätigen, dass man alt genug ist, ohne dass TikTok gleich alle meine Daten kennt, wär’s für mich schon okay.“
160 Stellungnahmen, ein Streitpunkt
Mehr als 160 Organisationen, Behörden und Privatpersonen reagierten auf den Entwurf, laut einem Bericht von Horizont. Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen und pro mente begrüßen den Schutz für Kinder.
Beim Datenschutz hagelt es dagegen Kritik. Der Datenschutzrat vermisst klare Regeln dazu, auf welcher Rechtsgrundlage die Prüf-Anbieter unsere Daten verarbeiten und wie lange sie diese speichern dürfen.
Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sieht einen erheblichen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit. Er erinnert außerdem an Frankreich: Dort kippte der Verfassungsrat das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige.
Die Grundrechtsplattform epicenter.works warnt vor einem „digitalen Ausweiszwang für alle“. Schon das Gefühl, beim Einloggen beobachtet zu werden, könnte Menschen davon abhalten, legale Angebote zu nutzen.
Judith Brandstätter ist Datenschutzjuristin bei data4you in Wien. Für sie entscheidet sich alles an einer Frage: welche Daten die Prüfung tatsächlich erhebt. „Idealerweise müsste eine Plattform nur die Information bekommen, die sie für die Altersprüfung braucht, also zum Beispiel, ob jemand über oder unter einer bestimmten Altersgrenze liegt, und nicht gleich eine Kopie des Ausweises“, sagt sie gegenüber campus a college.
Hier ortet sie die Schwachstelle im Entwurf. „Die größte Lücke sehe ich dort, wo noch nicht klar genug geregelt ist, wie diese Prüfung technisch abläuft und wer die dabei anfallenden Daten bekommt.“
Eine Altersprüfung hält sie grundsätzlich für sinnvoll. Sie dürfe aber nicht dazu führen, „dass Jugendliche für die Nutzung eines sozialen Netzwerks immer mehr persönliche Daten preisgeben müssen“.
Zu streng oder zu lasch?
Suchtexpert*innen kritisieren die Grenze aus der anderen Richtung. Die Fachstelle VIVID hält 14 Jahre für zu niedrig, weil sich das Gehirn bis etwa 25 entwickelt. Die ARGE Suchtvorbeugung fordert einen gestuften Schutz für alle zwischen 14 und 18. Beide wollen auch Messenger ins Gesetz holen, weil diese ebenfalls mit Push-Nachrichten arbeiten.
Das Institut für Netzwerke und Sicherheit der JKU Linz schlägt einen dritten Weg vor: die süchtig machenden Funktionen für alle regulieren, statt Altersgruppen auszusperren.
Der Österreichische Seniorenrat denkt an die Älteren. Wer keine ID Austria hat, braucht eine einfache Alternative.
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich stellt eine Forderung, die uns direkt betrifft: Bei der für 2028 geplanten Überprüfung des Gesetzes sollen Jugendliche mitreden.
Was jetzt passiert
Die Regierung wertet die Stellungnahmen aus. Parallel prüft die EU-Kommission den Entwurf. Danach entscheidet der Nationalrat.
Brandstätter fordert bis dahin klare Regeln zur Datensparsamkeit, zur Speicherung und zur Weitergabe. „Für Jugendliche sollte nachvollziehbar sein, was geprüft wird, wer die Information erhält und wie lange sie gespeichert wird.“ Brüssel arbeitet mit dem „Kids Act“ an einer eigenen, EU-weiten Altersgrenze.
Der Plan bleibt: Start am 1. Jänner 2027.
Bis dahin öffnet sich der Feed ohne Fenster. Ab Jänner fragt er vielleicht zuerst nach dem Alter. Elias würde antworten, aus einem Grund, der mit ihm selbst wenig zu tun hat: „Gut finde ich halt, dass dadurch vielleicht nicht jeder einfach irgendein Alter eingeben kann. Gerade bei jüngeren Kindern ist es schon sinnvoll, wenn Plattformen irgendwie kontrollieren, wie alt die Leute wirklich sind.“
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