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Alles neu bei deinem Frühstück: Die legendären EU-Frühstücksrichtlinien-Reformen treten in Kraft

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Volontärin · KLEX - Klusemann Extern
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15.06.2026
5 Min.

Ab jetzt wird sich wohl einiges im Bezug auf Marmelade, Honig, Milch und Fruchtsäfte ändern. Doch wie, wo, was und warum das Ganze eigentlich? So viel vorweg: Der berüchtigte "Marmeladestreit" ist beendet.

Ein Frühstück mit Marmelade, Fruchtsaft, Milch und Honig: Was will man mehr? (Foto: Pixabay)

Möchtest du dich mit den komplizierten EU-Richtlinien über Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Maronenkrem, eingedickte Milch und Trockenmilch befassen? Klingt nicht so verlockend, du solltest aber trotzdem wissen, was die EU mit diesen „Frühstücksrichtlinien“ mit dir vor hat. Es geht zum Beispiel darum, dass Marmelade in Zukunft wieder Marmelade heißen darf.

Am 1. Jänner 1958 traten erstmals die Bestimmungen der frisch gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Kraft. Das Ziel war die Schaffung eines freien Marktes, in dem Güter, also auch Lebensmittel, frei gehandelt werden können. Die rechtlichen Angleichungen jener Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die sich auf das Funktionieren dieses Marktes auswirken könnten, wurden als „Harmonisierung des Lebensmittelrechts“ bezeichnet.

Erstmals ging es dabei um Farbstoffe, Zusatzstoffe, und viele Einzelprodukte. Der Vorschlag für eine Richtlinie zu Kakao und Schokolade wurde ganze 10 Jahre diskutiert, bevor er 1973 endlich erlassen werden konnte! Aufgrund des laut Artikel 100 geltenden Einstimmigkeitsgesetz der EWG war all das ein langwieriger Prozess und langsam machte sich eine deutliche Stagnierung dieser Harmonisierung bemerkbar, und es wurde der Fokus mehr auf Binnenmarktpolitik und weg von stichprobenartiger Harmonisierung gelegt.

Die Ur-Formen der Frühstücksrichtlinien

Die genannten Richtlinien kamen nacheinander in den späten 70ern zum Einsatz und haben damals noch andere Ziele verfolgt. Beim Honig (Richtlinie 74/409/EWG) stand die Vermeidung chemischer Verfälschung im Vordergrund, die die Streckung mit Zucker und Wasser verboten hatte.

Mit dem Beitritt Großbritanniens zur EWG 1973 wurde der berüchtigte „Marmeladenstreit“ entfacht. Das Orangenmarmeladenbrot ist britisches Kulturgut, Erdbeeren und Marillen können nur zu „Jam“ also „Konfitüre“ verarbeitet werden.

Darauf beharrten die Briten und so konnten sie die Richtlinie 79/693/EWG als einen der größten Verhandlungserfolge verbuchen. Die besagte, dass nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten als Marmelade, alles andere als Konfitüre etikettiert werden durfte. Der Fruchtanteil durfte bei mageren 250g pro Kilogramm liegen, um in den Nachkriegsjahren billige, gut haltbare Brotaufstriche zu garantieren.

Außerdem wurde der Unterschied zwischen reinen Fruchtsäften und Fruchtnektar rechtlich definiert, (es durfte damals allerdings beiden noch nachträglich Zucker zugesetzt werden), und es gab Regelungen für teilentwässerte Milch, um diese für die Nahrungsmittelindustrie leicht grenzüberschreitend handelbar zu machen.

Änderungen zur Jahrtausendwende

Eine radikale Kehrtwende im EU-Lebensmittelrechtwurde von Lebensmittelskandale wie BSE ausgelöst, einer tödlichen degenerativen Gehirnkrankheit, die von Rindern auf Menschen übertragen werden kann. Die EU schuf mit dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit (2000) und der Basisverordnung (VO (EG) Nr. 178/2002) ein einheitliches, strenges Regelwerk, das die gesamte Kette von der Erzeugung bis zum Teller abdeckt.

Mit der Gründung der EU 1993 und dem Beitritt immer weiterer Länder, stieg der Bedarf nach einfachen, umsetzbaren Richtlinien, die auf all die unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der Länder anwendbar waren. Damit gab es eine große Modernisierungswelle und es wurden die bis vor kurzem geltenden Frühstücksrichtlinien geschaffen.

2004 wurde die Sehnsucht nach unserer geliebten Marmelade dann doch zu groß und es wurde beschlossen, dass Produkte, die von Kleinherstellern und nicht über EU-Grenzen hinweg gehandelt werden, weiterhin „Marmelade“ heißen durften. Für Supermärkte und den Großhandel gab es weiterhin nur Konfitüre.

Aktuelle Änderungen

2024 wurde dann einstimmig eine weitere Reform für ein gesünderes und nachhaltigeres Lebensmittel System beschlossen, die am 14. Juni dieses Jahres in Kraft tritt. Das Ziel ist es, Konsumenten zu ermöglichen „sich sachkundig für gesunde und nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden“.

(Wer es sich antun will, kann hier vollständig alle Regelungen nachlesen: www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/EU/180472/imfname_11362512.pdf, - viel Spaß euch)

Marmelade

Die populärste Änderung ist wohl das Ende der langwierigen Marmeladengeschichte, nach der es allen nun freisteht, Marmelade wieder mit „Marmelade“ betiteln zu dürfen. Ob Orange, Marille oder Erdbeere! Zudem wird der Mindestfruchtgehalt von 350g auf 450g pro Kilo gehoben, um eine zuckerarme Ernährung zu fördern. Bei extra-Konfitüre sind es „sogar“ 500g. Die andere Hälfte besteht auch dann aus Geliermittel, Zucker und diversen Zusatzstoffen.

Honig

Bisher war bei Honig nur eine Herkunftskennzeichnung nötig, die schwammige Begriffe wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ erlaubte. Ab jetzt wird eine konkrete Angabe der Herkunftsländer verpflichtend sein, bei der sie in absteigender Reihenfolge mit Prozentsatz angegeben werden müssen. Um ein wenig Freiraum zu gewähren, können Mitgliedsstaaten allerdings bei Honig mit mehr als vier Herkunftsländern, bei denen diese mindestens 50% ausmachen entscheiden, dass die restlichen Staaten keine Prozentangaben mehr brauchen, und nur noch in absteigender Reihenfolge nach Anteil gelistet sein müssen.

Fruchtsäfte

2012 wurde klar zwischen Fruchtsäften und Fruchtnektar differenziert, wobei ersteren per Definition kein Zucker oder Süßungsmittel mehr zugefügt sein darf. Ein Jahr lang durfte das auch als Hinweis auf dem Etiket angegeben werden um die Verbraucher zu informieren, danach wurde es als „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ verboten. Dieses Jahr scheint wohl bei vielen nicht ausgereicht zu haben um sich dem Unterschied bewusst zu werden. Um ein bisschen nachzuhelfen wird die Aufschrift „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker“ künftig wieder erlaubt sein. Zudem werden drei neue Kategorien eingeführt: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Damit soll uns geholfen werden der steigenden Nachfrage nach zuckerarmen Säften nachgehen zu können.

Milchprodukte

Laktosefrei, frisch, pasteurisiert…was heißt das jetzt genau? Aufklärung soll geschaffen werden, indem Hersteller den genauen Laktosegehalt ihrer Produkte angeben. Da könnte dann zum Beispiel stehen „Laktosegehalt: unter 0,1g / 100g“. Als „frisch“ darf nur noch Milch betitelt werden, die bei maximal 8 Grad Celsius für höchstens 3 Wochen haltbar ist. Für andere Milcherzeugnisse wie Butter, Schlag,

Joghurt oder Kefir und all die anderen leckeren Dinge liegt die Grenze bei 2 Wochen. Enthält ein Milchprodukt wie zum Beispiel Schaf- und Kuhmilch Käse, Milch zweier Tierarten, müssen diese mit Prozentangaben des Anteils klar genannt werden. So sollen wir als Konsumenten einen besseren Einblick darin bekommen, was wir da denn tatsächlich kaufen.

Bleiben wir also gespannt, was all diese Feinheiten mit der breiten Masse der Konsumgesellschaft machen werden! Was am Ende noch immer am wichtigsten bleibt: Achten wir, unabhängig ob es jetzt die Marmelade, Konfitüre oder sonst etwas ist, darauf nachhaltig, bedacht und gesundheitsbewusst einzukaufen und das Schlaraffenland der Nahrungsmittel, in dem wir leben, wertzuschätzen. Schmecken soll es am Ende natürlich auch noch :)


Quellen

https://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-lebensmittelverordnung-der-streit-um-die-marmelade/100215330.html

https://www.lebensmittelverband.de/de/verband/geschichte/europaeisierung-lebensmittelrecht

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/04/29/council-adopts-revised-breakfast-directives-to-strengthen-marketing-standards-and-improve-consumer-information/

https://www.lebensmittelklarheit.de/eu-fruehstuecksrichtlinien-mehr-transparenz-bei-honig-und-fruchtsaeften

https://kurier.at/politik/ausland/marmelade-honig-fruehstueck-eu-gesetz-richtlinie/403166843

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/EU/180472/imfname_11362512.pdf






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