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Ab jetzt heißt es für uns alle: Der Roller blebt draußen

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Redakteur · Privates Gymnasium Sacré Coeur Wien
2 Kommentare
02.09.2026
3 Min.

Seit 1. September dürfen E-Scooter werktags nur außerhalb der Stoßzeiten in der Wiener U-Bahn mitfahren. In Bussen und Straßenbahnen gilt ein vollständiges Verbot, bei Verstößen drohen 50 Euro Strafe. Für mich ändert sich dadurch wenig, weil ich E-Scooter nur selten nutze. Schwieriger könnte es für Menschen werden, die den Roller täglich für den letzten Teil ihres Weges brauchen.

Mit Anfang September dürfen E-Scooter werktags nur außerhalb der Stoßzeiten in die Wiener U-Bahn. In Bus und Straßenbahn gilt ein vollständiges Mitnahmeverbot. (Foto: Herzi Pinki/Wikimedia Commons)

Im Juli fuhr ich mit einem E-Scooter zu einem Freund. Für die Strecke war der Roller praktisch: schneller als zu Fuß und unkomplizierter, als auf einen Bus zu warten. In die U-Bahn nahm ich ihn an diesem Tag nicht mit. Überhaupt nutzte ich E-Scooter nur ein- oder zweimal im Jahr, meistens dann, wenn mir ein Weg zu Fuß zu weit war.

Seit dem 1. September gelten nun neue Regeln für E-Scooter in der Wiener U-Bahn. Als ich davon hörte, fand ich sie grundsätzlich sinnvoll. Mich störten E-Scooter manchmal selbst, obwohl ich noch nie erlebt hatte, dass einer eine U-Bahn-Tür blockierte. In einem vollen Waggon reichte jedoch schon wenig zusätzliches Gepäck, damit es beim Einsteigen eng wurde. Ein Roller braucht deutlich mehr Platz als ein Rucksack.

Diese Zeiten gelten jetzt

Seit dem 1. September 2026 gelten für E-Scooter in der Wiener U-Bahn dieselben Mitnahmeregeln wie für Fahrräder. Von Montag bis Freitag dürfen sie zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr bis Betriebsschluss mitfahren. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die Mitnahme ganztägig erlaubt.

In Bussen und Straßenbahnen dürfen E-Scooter und E-Bikes gar nicht mehr mitgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn sie zusammengeklappt sind. Roller ohne Motor dürfen gefaltet weiterhin mit, weil sie deutlich weniger Platz brauchen.

Bei einem Verstoß werden 50 Euro fällig. Auch wer auf dem U-Bahnsteig mit einem E-Scooter fährt, kann bestraft werden. Den Betrag finde ich angemessen. Wer mit einem E-Scooter vor der U-Bahn steht, muss sich dadurch wirklich entscheiden: stehen lassen, weiterfahren oder zahlen.

Die Wiener Linien befördern täglich knapp 2,5 Millionen Fahrgäste. Verkehrsstadträtin Ulli Sima sagt: „E-Scooter nehmen viel Raum ein und können zu Stolperfallen werden.“ Fahrgäste hätten sich beschwert, außerdem könnten die Roller den Ein- und Ausstieg verzögern.

Mein Vorschlag mit sieben Uhr

Bei den Uhrzeiten war mein erster Gedanke: Warum dürfen E-Scooter erst ab 9 Uhr in die U-Bahn? Sieben Uhr fände ich praktischer, weil viele Menschen zu dieser Zeit zur Arbeit fahren. Wer mit dem Roller zur Station kommt, könnte beide Verkehrsmittel weiterhin verbinden.

Dann bleibt allerdings das Platzproblem. Zwischen 7 und 9 Uhr sind besonders viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit, in die Schule oder zur Uni. Ausgerechnet in dieser Zeit sollen die Roller aus den Waggons verschwinden. Eine Freigabe ab 7 Uhr würde den Zweck der Regel daher teilweise wieder aufheben.

Um 17 Uhr fahre ich weiter

Wenn ich um 17 Uhr mit einem E-Scooter vor einer U-Bahnstation stehen würde, wäre meine Entscheidung einfach: Ich fahre weiter. Für mich funktioniert das, weil ich einen Roller selten verwende und meine Strecke danach auswähle.

Ich kann mir aber vorstellen, wie mühsam die Regel für andere wird. Manche Menschen fahren mit dem E-Scooter zur U-Bahn und haben nach der letzten Station noch einen weiten Weg vor sich. Fehlt dort eine passende Busverbindung, hilft ihnen der Roller auf beiden Seiten der Fahrt. Wer einen eigenen besitzt, möchte ihn kaum stundenlang vor einer Station abstellen.

Ich kenne niemanden, der diese Kombination täglich nutzt. Deshalb wäre für mich wichtig, nach einigen Monaten echte Erfahrungen dieser Fahrgäste anzuschauen: Wo brechen Wege weg? An welchen Stationen fehlen Stellplätze? Und wie viele Personen wechseln tatsächlich auf ein Auto?

Die Stadt zählt derzeit rund 400 gekennzeichnete Abstellflächen für Leih-E-Scooter. Solche Plätze helfen vor allem bei gemieteten Rollern. Für einen privaten E-Scooter braucht es zusätzlich sichere Möglichkeiten zum Absperren.

Die Autofrage überzeugt mich kaum

Manche Kritiker befürchten, strengere Regeln könnten Menschen zurück ins Auto drängen. Diesen Gedanken halte ich für übertrieben. E-Scooter bleiben außerhalb der Stoßzeiten in der U-Bahn erlaubt. Kurze Strecken können weiterhin vollständig mit dem Roller gefahren werden.

Ganz egal ist die Kritik trotzdem nicht. Wenn Bus, Bahn und Roller gemeinsam eine Strecke möglich machen, fällt mit dem neuen Verbot ein Teil dieser Verbindung weg. Die Wiener Linien sollten deshalb prüfen, an welchen Stationen besonders viele Roller stehen und welche Alternativen dort fehlen.

Meine Fahrt zu einem Freund im Juli hätte auch mit der neuen Regel funktioniert. Vor einer U-Bahnstation um 17 Uhr würde ich den Lenker festhalten und weiterfahren. Für mich wären es ein paar zusätzliche Minuten. Wer diesen Weg jeden Morgen und jeden Abend fährt, spürt die neue Regel zweimal am Tag.

Kommentare

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    vor 1 Woche Tobias Urban
    Schade, war fü mich schon vorteilhaft, so oder so, gelungener Text, weiter so ;)
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    vor 1 Woche Chiara Fortmann
    Schön nachvollziehbar geschrieben, wie die neuen E-Scooter-Regeln im Alltag konkret spürbar werden. Der Vorschlag mit 7 Uhr regt zum Mitdenken an!