Pech für Rene Benko: Das Landesgericht Innsbruck hat den Unternehmer am 22. September 2026 wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch Benkos Verteidigung erhoben ein Rechtsmittel, wie der ORF am 24. September unter Berufung auf das Gericht berichtete. Im Mittelpunkt der neuerlichen Verhandlung standen rund 360.000 Euro, die der Signa-Gründer für die Miete einer Villa in Innsbruck vorausgezahlt hatte.
Geld, das Gläubigern fehlte
„Der Mietvertrag als Konstrukt dahinter erfolgte mit Kalkül“, erklärte Richter Norbert Hofer laut ORF. Das Gericht sah durch die Vorauszahlung Gläubiger geschädigt, also Menschen oder Unternehmen, denen Benko Geld schuldete. Der Vorwurf betraf damit eine Zahlung, durch die weniger Vermögen zur Begleichung offener Forderungen zur Verfügung stand.
Benko bestritt seine Schuld. Laut dem ORF-Bericht erklärte er vor Gericht, Ende 2023 weiterhin an eine erfolgreiche Sanierung der Signa-Gruppe geglaubt zu haben. Für die Mietvorauszahlung habe er im Gegenzug ein mietfreies Jahr vereinbart. Vom gesonderten Vorwurf zur Vorauszahlung von Betriebskosten sprach ihn das Gericht frei.
Zum selben Verfahren gehört eine Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter. Den Schuldspruch dazu hatte der Oberste Gerichtshof bereits bestätigt, die Mietangelegenheit jedoch zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen. Reuters beziffert den vom Gericht festgestellten Schaden aus beiden Zahlungen auf insgesamt 660.000 Euro. Diese Summe bezeichnet den Schaden in diesem Fall, keineswegs sämtliche Schulden der Signa-Gruppe.
Das Landesgericht setzte auch die Strafe neu fest. Aus den zuvor verhängten 24 Monaten wurden 30 Monate. Die neue Strafe kommt also nicht zusätzlich zu den bisherigen zwei Jahren hinzu.
Warum dauerte es bei Grasser so lange?
Als ich zu Hause beim Abendessen mit meinen Eltern über Benkos Verurteilung spreche, beschäftigt mich vor allem das Tempo. Ich denke an die BUWOG-Affäre um den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Warum zog sich dieses Verfahren über so viele Jahre, während bei Benko schon das nächste Urteil vorliegt?
Eine Erklärung liefert der Umfang des BUWOG-Verfahrens. Der Oberste Gerichtshof nennt in seiner Entscheidung vom 25. März 2025 insgesamt 14 Angeklagte und 169 Verhandlungstage im Hauptverfahren. Hinzu kamen umfangreiche Ermittlungen mit Auslandsbezug und ein aufwendiges Rechtsmittelverfahren. Für Grasser hielt der OGH eine Gesamtdauer von rund 15 Jahren fest.
Trotz der außergewöhnlichen Komplexität bewertete das Höchstgericht diese Dauer als unangemessen. Sie verletzte das Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist. Als Ausgleich verringerte der OGH die von ihm zunächst als angemessen bewertete Strafe von sechs Jahren um zwei Jahre auf vier Jahre Haft.
Bei Benkos aktuellem Urteil geht es dagegen um abgegrenzte Zahlungen innerhalb eines größeren Komplexes. Wir vergleichen hier unterschiedliche Verfahrensumfänge und Stadien der Aufarbeitung. Aus den beiden Fällen allein lässt sich deshalb keine allgemeine Aussage über ein höheres Tempo der Justiz ableiten.
Rechtskräftiges Urteil, weitere Verfahren
Benko befindet sich bereits seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Diese bisherige Haftzeit wird auf die verhängte Strafe angerechnet. Die 30 Monate bedeuten deshalb keine weitere Haftdauer von zweieinhalb Jahren ab dem Urteil.
Trotz dessen Rechtskraft bleibt Benko laut der vom ORF wiedergegebenen Gerichtsauskunft in Untersuchungshaft. Diese betrifft auch weitere Verfahren, in denen gegen ihn ermittelt wird. Für unbewiesene Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.
Wie lange Benko insgesamt in Haft bleibt, lässt sich aus diesem Urteil allein somit ebenso wenig ablesen wie das Ende der gesamten Aufarbeitung. Rechtskräftig entschieden sind die hier behandelten Zahlungen und die dafür verhängte Strafe. Welche Folgen die weiteren Verfahren haben, bleibt offen.
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