Am 1. September 2026 waren in Österreich 1.574.520 Schusswaffen im Zentralen Waffenregister erfasst. Ein Jahr zuvor waren es 1.531.963. Der Bestand ist damit um 42.557 Waffen gewachsen, ein Plus von rund 2,8 Prozent. Das Innenministerium bestätigte die Zahlen laut einer APA-Meldung vom 29. September nach einem Bericht des Standard.
Auch die Zahl der registrierten Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer nahm zu. Der Standard nennt 383.532 Personen gegenüber 378.255 im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg um rund 1,4 Prozent. Der Waffenbestand wächst somit prozentuell stärker als die Zahl der Menschen, denen diese Waffen gehören.
Für junge Erwachsene gelten höhere Altersgrenzen
Den Anlass für die Reform gab der Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse im Juni 2025, bei dem zehn Menschen getötet wurden. Der Täter hatte seine Waffen legal erworben. Teile der Verschärfung gelten seit November 2025, eine weitere Stufe trat am 28. April 2026 in Kraft.
Für Schusswaffen der Kategorie B, zu denen etwa Pistolen und Revolver gehören, liegt das Mindestalter grundsätzlich bei 25 statt zuvor 21 Jahren. Für Kategorie C, darunter viele Jagd- und Sportgewehre, stieg es von 18 auf 21 Jahre. Mit der Volljährigkeit allein erfüllt man die regulären Altersvoraussetzungen für diese Kategorien also noch nicht.
Das Waffengesetz kennt allerdings Ausnahmen, etwa für bestimmte berufliche, jagdliche oder sportliche Zwecke. Außerdem unterscheiden sich zwei häufig verwechselte Dokumente: Die Waffenbesitzkarte erlaubt Erwerb und Besitz der bewilligten Waffen. Für das Führen, also das Bei-sich-Tragen außerhalb gesetzlicher Ausnahmen, braucht es grundsätzlich einen Waffenpass.
Wartezeit und zusätzliche Prüfungen
Seit dem 1. November 2025 gilt beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe grundsätzlich eine Wartefrist von vier Wochen. Als Ersterwerb zählt laut Gesetz ein Erwerb, wenn für die Person aktuell keine Waffe dieser Kategorie im Register eingetragen ist. Auch hier bestehen Ausnahmen, etwa für Inhaber eines Waffenpasses. Die Frist gilt somit nicht pauschal für jeden Waffenkauf.
Das Innenministerium begründet die Wartezeit mit dem Ziel, unüberlegte Käufe in emotionalen Situationen zu verhindern. Hinzu kommen Änderungen bei der Prüfung der Verlässlichkeit. Waffenbehörden können relevante Informationen aus der Stellung beim Bundesheer anfordern und in ihre Beurteilung einbeziehen.
Bei der Erstausstellung gelten Waffenbesitzkarten und Waffenpässe nun zunächst für fünf Jahre. Für eine anschließende Bewilligung sieht die Reform eine erneute Überprüfung vor. Laut einer Übersicht des Landes Oberösterreich gehört dazu unter anderem ein weiteres psychologisches Gutachten; gesetzliche Ausnahmen bleiben zu beachten.
Eine Bestandszahl ist noch keine Sicherheitsbilanz
Die beiden Stichtage zeigen den Zuwachs registrierter Waffen. Sie verraten weder die Kaufmotive noch die Zahl der Gewalttaten mit Schusswaffen. Auch die Zahl sämtlicher Waffenkäufe während des Jahres lässt sich aus dieser Differenz allein nicht bestimmen.
Hinzu kommt der Zeitraum: Zwischen September 2025 und September 2026 galten die verschärften Vorschriften unterschiedlich lange. Die seit Ende April wirksamen Änderungen bestanden am jüngsten Stichtag erst rund vier Monate. Aus diesem Jahresvergleich lässt sich deshalb kein verlässliches Urteil über die Wirkung der gesamten Reform ableiten.
Für eine Sicherheitsbilanz wären andere Daten nötig: etwa zu Gewalttaten, entzogenen Berechtigungen und zur Durchsetzung von Waffenverboten über längere Zeiträume. Die Zahl 1.574.520 beschreibt einen registrierten Bestand. Wie gut die neuen Regeln Menschen vor einer Schusswaffe in den falschen Händen schützen, beantwortet sie allein noch nicht.
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