Von 23 Uhr bis fünf Uhr bleibt die Haustür zu. Dahinter lebt ein 13-jähriger Bub. Sein eigenes Handy darf er nicht behalten. Wenn er mit seiner Mutter oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft telefonieren möchte, steht ihm ein anderes Mobiltelefon zur Verfügung. Der 13-Jährige sitzt allerdings nicht im Gefängnis. Er könnte für seine Taten auch noch nicht strafrechtlich verurteilt werden. In Österreich beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren.
Seit 13. Juli lebt der Bub als erster Bewohner in der sogenannten „Auszeit-WG“ in Wien-Simmering. Sie ist für Kinder zwischen elf und 13 Jahren vorgesehen, die wiederholt schwere Straftaten begangen haben und bei denen bisherige Hilfen nicht ausgereicht haben. Details zu den Taten des 13-Jährigen veröffentlicht die Stadt aus Gründen des Kinderschutzes nicht. Bekannt ist laut Wiener Kinder- und Jugendhilfe eine akute Selbst- und Fremdgefährdung.
Am 19. August musste sich ein Gericht mit einer ungewöhnlichen Frage beschäftigen: Wie weit darf der Staat die Freiheit eines Kindes einschränken, das strafrechtlich noch gar nicht verantwortlich gemacht werden kann?
Nachts darf die Tür zugesperrt werden
Das Bezirksgericht Innere Stadt prüfte die Maßnahmen für den 13-Jährigen und erlaubte eine Freiheitsbeschränkung in der Nacht. Pauschal den ganzen Tag einsperren darf die Einrichtung ihn nicht. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung sind weitere konkrete Beschränkungen möglich. Grundlage dafür ist derzeit das Heimaufenthaltsgesetz.
Für eine solche Freiheitsbeschränkung reicht es also nicht, dass ein Kind Straftaten begangen hat. Nach der derzeit verwendeten gesetzlichen Grundlage braucht es unter anderem eine psychische Erkrankung und eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung. Außerdem müssen zuvor andere mögliche pädagogische Maßnahmen ausgeschöpft worden sein.
Genau darin liegt der Unterschied zu einem Gefängnis. Die Auszeit-WG soll keine Strafe sein. Die Stadt beschreibt sie als sozialpädagogische Maßnahme und als letztes Mittel für besonders schwierige Fälle. Ein Aufenthalt dauert zunächst sechs Wochen und kann einmal um weitere sechs Wochen verlängert werden. Insgesamt gibt es zwei Plätze.
Für Jugendstadträtin Bettina Emmerling ist die Einrichtung notwendig. Sie spricht von einer „Ultima Ratio“, wenn vorherige Maßnahmen nicht funktioniert haben. Ihr Argument: Auch die Bevölkerung müsse vor Kindern geschützt werden, von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht. Gleichzeitig solle verhindert werden, dass diese Kinder ihre kriminelle Laufbahn fortsetzen und nach ihrem 14. Geburtstag schließlich tatsächlich im Gefängnis landen.
Die Frage ist nur: Kann eine verschlossene Tür dabei helfen?
Sechs Wochen sollen etwas verändern
Genau daran zweifelt der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier. Er hat ein bekannt gewordenes 17-seitiges Konzeptpapier zur Auszeit-WG für die APA analysiert und spricht von „gravierenden fachlichen Mängeln“. Die Vorstellung, innerhalb eines sechswöchigen Aufenthalts eine relevante Veränderung des kriminellen Verhaltens zu erreichen, hält er für unrealistisch. Selbst drei Monate seien dafür bei dieser Gruppe zu kurz.
Frottier kritisiert noch etwas anderes. Gerade Kinder mit schwierigen Bindungserfahrungen brauchen verlässliche Beziehungen. Eine intensive Beziehung zu Betreuern aufzubauen und diese nach sechs oder spätestens zwölf Wochen wieder zu beenden, könne problematisch sein.
Kritik kam auch vom Österreichischen Berufsverband der Sozialen Arbeit. Geschäftsführerin Julia Pollak erklärte gegenüber der APA, das vorgelegte Papier entspreche nicht den wissenschaftlich und fachlich anerkannten Standards der Sozialen Arbeit. Unter anderem vermisse sie ein ausreichendes Schutzkonzept und eine stärkere Auseinandersetzung mit den Machtverhältnissen innerhalb einer solchen Einrichtung.
Allerdings ist bei dieser Kritik eine Einschränkung wichtig: Das untersuchte 17-seitige Papier ist laut Emmerling nicht das vollständige aktuelle Konzept. Sie erklärte am 22. August, es handle sich um ein Papier aus einer früheren Phase. Ein umfangreicheres Konzept soll veröffentlicht werden. Solange dieses nicht öffentlich vorliegt, lässt sich also noch nicht beurteilen, ob die kritisierten Punkte darin inzwischen anders geregelt sind.
Was ist vor der verschlossenen Tür passiert?
Volksanwalt Bernhard Achitz setzt mit seiner Kritik noch früher an. „Man macht hier den letzten Schritt, bevor man die Schritte vorher macht“, sagt er.
Damit meint er Hilfen, die lange vor einer geschlossenen WG ansetzen müssten: genügend Betreuungsplätze, bessere kinderpsychiatrische Versorgung und Angebote für Kinder mit besonders hohem Unterstützungsbedarf. Aus Sicht der Volksanwaltschaft gibt es davon zu wenig. Bei einer Überprüfung stationärer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wurden laut Volksanwaltschaft nur 16 Prozent als „sehr sicher“ eingestuft.
Das verändert die Frage hinter der Auszeit-WG. Wenn ein Elf-, Zwölf- oder 13-Jähriger immer wieder Raubüberfälle oder Einbrüche begeht, muss die Gesellschaft andere Menschen schützen. Gleichzeitig lohnt sich der Blick darauf, wie ein Kind überhaupt an diesen Punkt kommt und welche Hilfen vorher vorhanden waren.
Ein Kind wird schließlich nicht mit 14 plötzlich zu einem völlig anderen Menschen, nur weil ab seinem Geburtstag das Strafrecht greift.
Zwischen Wegschauen und Wegsperren
Auch rechtlich ist die Auszeit-WG Neuland. VertretungsNetz, eine Organisation, die Menschen bei Freiheitsbeschränkungen vertritt, beantragte deshalb die gerichtliche Überprüfung. Die Organisation bezeichnet eine solche Beschränkung bei Kindern und Jugendlichen als etwas, „das wir in der Form noch nicht hatten“.
Der Verfassungsjurist Heinz Mayer äußerte zusätzlich Zweifel, ob das Heimaufenthaltsgesetz überhaupt die passende Grundlage für die Einrichtung ist. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hält ihr Vorgehen dagegen für rechtlich gedeckt. Das Gericht prüfte am 19. August den individuellen Fall des 13-Jährigen und die konkreten Freiheitsbeschränkungen, nicht grundsätzlich die gesamte rechtliche Konstruktion der Auszeit-WG.
Emmerling fordert deshalb eine eigene bundesweite gesetzliche Regelung. Sie will Kinder- und Jugendhilfe in solchen Fällen aus dem Heimaufenthaltsgesetz herauslösen und geschlossene Einrichtungen österreichweit rechtlich ermöglichen.
Damit reicht die Debatte weit über diesen einen 13-Jährigen hinaus. Sie betrifft Kinder, die anderen Menschen teilweise erheblichen Schaden zufügen können und gleichzeitig selbst besonderen Schutz brauchen. Eine einfache Antwort gibt es auf diesen Konflikt kaum.
Um fünf Uhr geht die Tür wieder auf
Der 13-Jährige in Simmering bleibt vorerst in einem System, das es in dieser Form in Österreich bisher nicht gab. Pädagogen sollen mit ihm arbeiten, ein Gericht kontrolliert Eingriffe in seine Freiheit und Fachleute streiten darüber, ob dieser Weg helfen kann.
Seine Identität kennen wir nicht. Seine Lebensgeschichte ebenfalls nicht. Das ist aus Gründen des Kinderschutzes richtig. Was wir kennen, ist sein Alter: 13.
In wenigen Monaten könnte derselbe Bub 14 sein. Dann würde Österreich auf weitere Straftaten mit einem völlig anderen Instrument reagieren können: dem Strafrecht.
Bis dahin versucht Wien einen Weg dazwischen.
Und jeden Morgen um fünf Uhr wird dafür eine Tür wieder aufgesperrt.
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