Wenn mein Handy kaputtgeht, würde ich es lieber reparieren lassen als ersetzen. Meine Grenze liegt bei 120 Euro und zwei Wochen Wartezeit. Danach wird selbst eine nachhaltige Entscheidung im Alltag schwer. Das neue Recht auf Reparatur soll solche Entscheidungen ab Oktober einfacher machen.
Ab 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue Regeln, die eine Reparatur gegenüber einem Neukauf attraktiver machen sollen. Hersteller müssen bestimmte Produkte zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Zeit reparieren. Dazu zählen etwa Smartphones, Waschmaschinen und Staubsauger, für die bereits europäische Anforderungen an die Reparierbarkeit bestehen.
Hersteller müssen außerdem verständlich über ihre Reparaturangebote und typische Preise informieren. Ersatzteile dürfen nicht so teuer angeboten werden, dass eine Reparatur dadurch praktisch verhindert wird. Unabhängige Reparaturbetriebe sollen geeignete Ersatzteile verwenden können, solange diese die rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Das klingt selbstverständlich. In der Praxis ist es das bisher oft nicht.
Derselbe Fehler, eine teure Entscheidung
Ein kaputtes Display oder ein schwacher Akku macht ein Smartphone nicht wertlos. Trotzdem kann eine Reparatur so teuer oder umständlich sein, dass ein Neukauf attraktiver wirkt. Wer wochenlang auf sein Gerät warten muss oder erst nach dem Einschicken einen Preis erfährt, entscheidet sich möglicherweise für ein neues Handy.
Für mich wären 120 Euro noch angemessen. Ein aktuelles Smartphone kostet häufig mehrere hundert Euro. Wenn ich es durch eine Reparatur noch zwei oder drei Jahre nutzen kann, spare ich Geld und muss mich nicht an ein neues Gerät gewöhnen.
Zwei Wochen würde ich darauf warten. Viel länger wäre schwierig, weil das Smartphone für Nachrichten, Schule, Termine, Tickets und Bankgeschäfte gebraucht wird. Ein Recht auf Reparatur hilft deshalb nur, wenn die Reparatur im echten Alltag funktioniert. „Angemessene Zeit“ und „angemessener Preis“ dürfen keine Formulierungen bleiben, über deren Bedeutung Kunden und Hersteller bei jedem Schaden streiten.
Ersatzteile für sieben Jahre
Für Smartphones gelten bereits seit Juni 2025 zusätzliche EU-Vorgaben. Hersteller müssen wichtige Ersatzteile grundsätzlich noch mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Verkaufs eines Modells bereitstellen. Dazu können Akkus, Displays und weitere Bauteile gehören. Bestellte Teile sollen in der Regel innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen geliefert werden.
Diese Frist finde ich sinnvoll. Ein Smartphone wird nicht plötzlich unbrauchbar, nur weil ein Hersteller ein neueres Modell veröffentlicht. Wer mehrere hundert Euro für ein Gerät bezahlt, sollte auch Jahre später noch einen Akku oder ein Display bekommen können.
Lang verfügbare Ersatzteile verändern außerdem die Kaufentscheidung. Ein billiges Handy kann teuer werden, wenn es nach zwei Jahren kaum reparierbar ist. Ein zunächst teureres Modell kann sich lohnen, wenn Ersatzteile erhältlich sind und die Reparatur überschaubar bleibt. Deshalb sollten Informationen zur Reparierbarkeit genauso sichtbar sein wie Kamera, Speicher und Akkulaufzeit.
Ein zusätzliches Jahr
Auch während der gesetzlichen Gewährleistung soll sich eine Reparatur stärker auszahlen. Entscheiden wir uns bei einem mangelhaften Produkt für die Reparatur, verlängert sich der Haftungszeitraum einmalig um ein weiteres Jahr. Damit setzt das Gesetz einen Anreiz gegen den sofortigen Austausch.
Das ist sinnvoll, weil ein repariertes Gerät nicht die schlechtere Lösung sein darf. Wer dem Produkt eine zweite Chance gibt, sollte dafür nicht mit weniger Sicherheit dastehen.
Trotzdem löst das neue Recht nicht jedes Problem. Es gilt nicht automatisch für jedes Produkt in unserem Zimmer. Erfasst sind zunächst vor allem Gerätegruppen, für die es auf EU-Ebene konkrete Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt. Außerdem bleibt offen, wie Behörden und Gerichte einen „angemessenen“ Preis im Streitfall auslegen.
Der Staat muss Reparaturen kontrollieren
Hersteller werden kaum begeistert sein, wenn Menschen ihre Geräte länger verwenden und seltener neue kaufen. Deshalb braucht das Recht klare Kontrollen. Ein Ersatzteil, das fast so viel kostet wie ein neues Gerät, erfüllt den Sinn der Regel nicht. Dasselbe gilt für Reparaturen mit monatelanger Wartezeit.
Gleichzeitig kann der Staat nicht garantieren, dass jede Reparatur wirtschaftlich ist. Ein schwer beschädigtes oder sehr altes Gerät kann weiterhin ein Totalschaden sein. Auch meine Grenze von 120 Euro ist persönlich. Bei einem teuren Laptop würde ich wahrscheinlich mehr bezahlen, bei günstigen Kopfhörern weniger.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Wahl. Wir sollten ein Gerät nicht wegwerfen müssen, weil Informationen, Teile oder ein Reparaturangebot fehlen. Wir sollten Preise vergleichen und dann selbst entscheiden können.
Ich würde mein Handy für 120 Euro reparieren lassen und zwei Wochen darauf warten. Das neue Recht kann dafür sorgen, dass diese Entscheidung häufiger möglich wird. Sein Erfolg zeigt sich jedoch nicht im Gesetzestext, sondern an der Werkbank: beim Preis auf dem Kostenvoranschlag, beim verfügbaren Ersatzteil und an dem Tag, an dem wir unser funktionierendes Gerät zurückbekommen.
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